14.06.2016 11:31:39

Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher gehen weiter zurück

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist weiter gesunken. Im Januar und Februar wurden rund 151 600 Strafen verhängt, wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag in Nürnberg sagte. Das waren rund 23 800 (13,6 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum. Vor allem im Februar ging die Zahl der Sanktionen stark zurück - von 90 700 im Februar 2014 auf knapp 77 400 in diesem Jahr. So wenige gab es in einem Februar noch nie. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Schon im Vorjahr war die Zahl der Strafen um rund zwei Prozent auf 980 000 gesunken. Der Großteil der Sanktionen wird wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen - wenn die Menschen etwa unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen.

Ein Sprecher der BA führte den Rückgang daher unter anderem auf die neue Erinnerungs-Technik der BA zurück: "Viele nutzen inzwischen die Termin-Bestätigung über das Handy. Damit entgeht ihnen kein Termin und sie können auch schneller absagen, wenn sie nicht können." Zudem wiesen die Jobcenter inzwischen noch stärker auf die Folgen solcher Versäumnisse hin. Und: "Die Wirkungen der Sanktionen kommen bei den Kunden an", sagte der Sprecher.

Im vergangenen Jahr behielten die Jobcenter aufgrund von Sanktionen 170 Millionen Euro ein. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro. Etwa 4,3 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Hartz-IV-Leistungen. Erscheinen sie nicht zum vereinbarten Termin beim Jobcenter, können ihnen zehn Prozent vom Regelbedarf abgezogen werden. Lehnen sie eine angebotene Arbeit ab oder weigern sie sich, einen Fort- oder Weiterbildungskurs zu besuchen, kann das Arbeitslosengeld II zunächst um 30 Prozent gekürzt werden./cat/DP/fbr

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