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27.02.2013 17:31:31

RWE kann Schadensersatzklage wegen Biblis-Stilllegung einreichen

   Die Stilllegung von zwei Blöcken im RWE-Kernkraftwerk Biblis könnte teuer für das Land Hessen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte die im März 2011 angeordnete und auf drei Monate befristete Einstellung des Betriebs für rechtswidrig.

   Das Bundesland hatte die beiden Blöcke in Biblis nach dem Atomunglück im japanischen Fukushima stillgelegt. Dagegen setzte sich RWE zur Wehr. Zunächst hatte der Essener Energiekonzern mit der Klage das Ziel verfolgt, den Betrieb der Kernkraftwerke wieder aufnehmen zu dürfen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg verfolgte RWE später das Ziel, die Stilllegung als rechtswidrig erklären zu lassen, um so Schadensersatzforderungen gegen das Land Hessen zivilrechtlich durchsetzen zu können.

   Eine Sprecherin von RWE Power sagte, das Gericht sei der Rechtsauffassung des Unternehmens gefolgt. RWE werde nun die Urteilsbegründung prüfen und seinen Schaden anschließend zivilrechtlich geltend machen. Die Sprecherin äußerte sich nicht zur Höhe der Kosten durch die Biblis-Abschaltung. RWE werde den Betrag nun ermitteln. Über einen möglichen Schadensersatzanspruch muss ein Landgericht entscheiden.

   Der Verwaltungsgerichtshof begründete die Entscheidung damit, dass RWE bei Stilllegung der beiden Kernkraftwerke nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. Zudem habe das hessische Umweltministerium Fehler gemacht.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/jhe/mgo

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   February 27, 2013 11:00 ET (16:00 GMT)

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