10.12.2020 17:20:38

ROUNDUP: Regierung will Mieter von TV-Bezahlpflicht befreien - Scharfe Kritik

BERLIN (dpa-AFX) - Wer in einem Mietshaus wohnt, muss nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, sollen die Mieter nicht mehr zum Bezug von Kabelfernsehen und anderen Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet sein.

Bisher ist dies der Fall: Der Vermieter kann TV-Kosten - zumeist für Kabelfernsehen - auf alle Mieter umlegen. Man spricht hierbei von Umlagefähigkeit. Die Mieter müssen also zahlen, auch wenn sie den Fernsehanschluss nicht haben wollen. Dies hat den Vorteil, dass die Verträge mit dem Vermieter umfangreich und dadurch die Kosten pro Haushalt mit acht bis zehn Euro im Monat relativ niedrig sind, schließlich haben die Netzbetreiber geringere Verwaltungskosten als bei Verträgen mit einzelnen Haushalten. Einzelverträge kosten am Markt grob gesagt das Doppelte. Der Entwurf für das geänderte "Telekommunikationsmodernisierungsgesetz" liegt der dpa vor.

Das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist umstritten. Kabelnetzbetreiber wie Vodafone (Vodafone Group) und Tele Columbus laufen dagegen Sturm. Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).

Allerdings sehen nicht nur diese Firmen die Regierungspläne kritisch, sondern auch der Deutsche Städtetag und Wohnungsbaugesellschaften. In einem gemeinsamen Brief an verschiedene Bundesministerien warnten die Kritiker im vergangenen Monat davor, dass nach einem Ende der Umlagefähigkeit die TV-Kosten pro Haushalt steigen könnten, schließlich müssten Mieter teurere Einzelverträge abschließen - und das würde vor allem ärmere Menschen hart treffen. Zudem würde es den Gigabit-Ausbau "empfindlich bremsen". Die Logik hierhinter: Da es keine sichere Aussicht auf dicke Verträge mit vielen Abnehmern mehr gibt, lohnt sich das Verlegen neuer Leitungen in die Häuser nicht.

Dies wiederum würde auch die Firmen treffen, die Glasfaser verlegen. Deren Sprachrohr, der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), hatte sich für den Erhalt der Umlagefähigkeit ausgesprochen, dies aber an die Bedingung geknüpft, dass es Investitionen gibt in bessere Internetanschlüsse in dem Haus. Dass der Vorschlag nicht aufgegriffen und das "Nebenkostenprivileg", wie die Regelung auch genannt wird, nach einer Übergangsphase von zwei Jahren gekippt werden soll, sieht der Breko mit Bedauern. Damit werde "großes Potenzial für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus, insbesondere auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser und damit der Wohnungswirtschaft, verschenkt".

Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte seine Vorgehensweise. "Viele [Mieter] schauen TV über den Internetzugang, DVB-T2 oder Satellit, andere besitzen gar keinen Fernseher", erklärte ein Ministeriumssprecher. "Indem wir die Umlagefähigkeit der Kabelkosten über die Nebenkosten abschaffen, wollen wir die Mieter von diesem nicht mehr zeitgemäßen Automatismus befreien und für mehr Wettbewerb sorgen." Mehr Wettbewerb bringe Vorteile für den Verbraucher, der dann ein echte Wahlmöglichkeit habe. "Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung", so der Sprecher.

Bei Vodafone ist man vom Gegenteil überzeugt. In Nachbarstaaten seien die Preise für die TV-Versorgung teilweise deutlich teurer, sagte ein Vodafone-Sprecher mit Verweis auf eine Studie des Analysehauses Mason. "Deutschland zählt zu den drei günstigsten TV-Ländern in Europa - auch und vor allem wegen der Umlage."

Profitieren von der Gesetzesänderung würde die Deutsche Telekom, die kein TV-Kabelnetz hat und beim Fernsehgeschäft auf VDSL-Kupferkabel setzt. Klar ist, dass der ehemalige Staatskonzern bessere Karten hätte im Werben um die Kundengunst, wenn die Umlagefähigkeit fällt.

Aus dem Bundestag gab es Kritik. Der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben warf der Regierung vor, den ehemaligen Staatsmonopolisten, bei dem der Bund noch immer Großaktionär ist, zu bevorteilen und sich "vor den Karren der Deutschen Telekom spannen" zu lassen.

Entschieden ist noch nichts. Denn selbst wenn das Bundeskabinett das Vorhaben durchwinken sollte, so fehlen noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer regt sich Widerstand. So hatten sich im September auf Initiative von Nordrhein-Westfalen 13 der 16 Bauminister der Länder im September für die Beibehaltung der Umlagefähigkeit von TV-Kosten ausgesprochen.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach wiederholte ihre Haltung am Donnerstag - das Vorhaben der Bundesregierung hätte "besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte negative Folgen" und das Wohnen würde teurer. "Der Weg der Bundesregierung ist in diesem Fall ein Irrweg." Scharrenbach hat das gleiche Parteibuch wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: das der CDU./wdw/DP/nas

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