14.02.2013 16:12:32
|
ROUNDUP: KfW-Geschäfte sollen künftig von Bafin überwacht werden
"Die KfW hat mittlerweile eine Größe und Komplexität erreicht, die eine professionelle Aufsicht erforderlich macht", zitiert das "Handelsblatt" einen Regierungsvertreter. Mit der Aufsicht durch die Bafin solle die KfW auch teils dem Kreditwesengesetz unterstellt werden. Wie eine Geschäftsbank solle die KfW regelmäßig über Eigenmittel und Liquidität an die Finanzaufsicht berichten. Im Gegenzug habe die KfW durchgesetzt, dass sie keinen festen Teil ihres Gewinns an den Bundeshaushalt abführen muss. Stattdessen solle sie aus den Gewinnen Rücklagen in einem Fonds bilden.
Das Finanzministerium verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und FDP, wonach wesentliche bankaufsichtsrechtliche Regeln für die KfW anwendbar gemacht werden sollen. Die KfW sei kein "normales" Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Bei Auswahl und Anwendung der Vorschriften werde der Förderauftrag und das besondere Geschäftsmodell der KfW Berücksichtigung finden.
Es gehe in erster Linie um eine Systematisierung der bereits heute von der KfW angewandten Standards sowie um entsprechende Transparenz. Die KfW setze bereits wesentliche bankrechtliche Regeln auf freiwilliger Basis um. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise habe sie zudem ihr internes Risikomanagement erheblich ausgebaut.
Union und FDP wollen zudem das Verbot der Gewinnausschüttung bei der KfW abschaffen. Die Koalition hofft ab 2014 auf Überweisungen zur schnelleren Haushaltssanierung. Aus der Ausschüttung stünden dem Bund 80 Prozent zu, der Rest den Ländern./sl/DP/sf
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!