11.10.2020 16:15:38
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ROUNDUP: Juristische Fragen bei Quarantäne-Regelung für Touristen in MV
ROSTOCK (dpa-AFX) - Nach der Bekanntgabe weiterer Reisebeschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten stellen sich für die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns juristische Fragen. Dabei steht der Umgang mit Stornierungen im Mittelpunkt, sagte der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, am Sonntag der dpa.
Die Landesregierung hatte für Gäste aus Risikogebieten wie Berlin und anderen Großstädten eine vierzehntägige Quarantäneregelung beschlossen. Menschen aus Gebieten mit mehr als 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden.
Bei einem Einreiseverbot wäre die Frage nach einer Schadenersatzleistung klar geregelt. Da die Einreise nur erschwert, aber prinzipiell möglich sei und die Unterkunft zur Verfügung stehe, sei die Frage strittig, sagte Schwarz.
Er appellierte, an diese Fragen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl heranzugehen. "Das ist eine unangenehme Situation, die uns und die Gäste quasi überfährt." Eine Kulanzregelung müsse möglich sein, bei vielen Gäste handele es sich um Stammgäste. "In den Rezeptionen stehen die Telefone nicht still, unzählige Mails sind eingegangen."
Die Restriktionen träfen die Branche hart. Nach dem Totalausfall der Vorsaison hätten sich die Betreiber in der Hochsaison gerade wieder berappelt und nun auf einen "goldenen Herbst" gehofft. Schwarz betonte, dass bisher keine Corona-Gefahr von Touristen ausgegangen sei. "Die Quarantäne-Verordnung sollte dringend auf ihre Verhältnismäßigkeit untersucht werden."
Nach der am Freitag erlassenen Verordnung gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu zählte die Landesregierung etwa Transporteure von Personen oder Waren oder Abgeordnete von Bundes- oder Landtag. Auch Personen mit Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung, des Gesundheitswesens oder der öffentlichen Sicherheit seien ebenso ausgenommen wie Menschen, die zur medizinischen Behandlung einreisten. Dies gelte auch für Schüler und Studenten oder Menschen mit einer Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Bei den Ausnahmen nicht erwähnt sind jedoch private Besuche. Wie der Sender NDR 1 Radio MV berichtete, geht nach Ansicht von Staatskanzleichef Heiko Geue (SPD) das größte Risiko von privaten Feiern aus. Deshalb müsse alles dafür getan werden, die Ansteckungsrisiken niedrig zu halten. Sollte es logische Lücken in der Verordnung geben, werde noch nachgebessert.
Die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg, twitterte am Sonntag: "Schluss mit dem Corona-Kuddelmuddel der Landesregierung. Wir brauchen klare und nachvollziehbare Regelungen." Menschen übten Berufe aus und hätten gleichzeitig ein Privatleben. "Das lässt sich nicht voneinander trennen." Nicht nachvollziehbare Regelungen könnten nicht eingehalten werden. "Das sorgt nicht für Akzeptanz", sagte Oldenburg./mgl/DP/he
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