15.10.2007 15:33:00

ROUNDUP: Gericht weist FlowTex-Milliardenklage gegen Baden-Württemberg ab

        KARLSRUHE (dpa-AFX) - Baden-Württemberg muss den Gläubigern der einstigen Vorzeigefirma FlowTex keinen Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies am Montag eine milliardenschwere Amtshaftungsklage gegen das Land ab. Es sei nicht nachweisbar, dass Finanzbeamte den Betrug mit nicht existierenden Bohrsystemen frühzeitig durchschaut hätten, hieß es zur Begründung. In dem Berufungsprozess hatten 116 FlowTex-Gläubiger 1,1 Milliarden Euro als Ausgleich für den Schaden verlangt, der ihnen durch den Zusammenbruch der Schwindelfirma vor einigen Jahren entstanden war.

 

    Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Michael Zöller gelten für Amtshaftungsansprüche hohe Hürden. Den Beamten des Landes müsste in diesem Fall Vorsatz nachgewiesen werden - also eine "gewisse Kenntnis" vom FlowTex-Betrugssystem.

 

    Zwar sieht das OLG mehrere Indizien dafür, dass der Mitte der 90er Jahre für FlowTex zuständige Betriebsprüfer von Einzelheiten der betrügerischen FlowTex-Geschäfte gewusst habe. So habe eine anonyme Anzeige frühzeitig auf Ungereimtheiten hingewiesen. Zudem habe er erkannt, dass der in den Büchern angegebene Materialeinsatz nicht ausreiche, um so viele Horizontalbohrsysteme herzustellen, wie tatsächlich verkauft wurden. Auch durch mehrere Aussagen sei er belastet worden.

 

    Insgesamt aber reichen die Beweise dem OLG nicht für eine Verurteilung des Landes. "Wir halten es letztlich für unwahrscheinlich, dass bei diesem Betriebsprüfer eine Kenntnis des Betrugssystems vorhanden war", sagte Zöller. Bereits im Juli hatte das Mannheimer Landgericht in einem Strafprozess ebenfalls festgestellt, dass die Beweise gegen den Betriebsprüfer für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug nicht ausreichten. Er wurde lediglich wegen Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

    Nach Worten des Klägeranwalts Eberhard Braun hatte der Senat durchaus Hinweise darauf, dass der Betriebsprüfer über die Machenschaften der damaligen FlowTex-Geschäftsführer Manfred Schmider und Klaus Kleiser informiert war. Für einen Nachweis - der von der Klägerseite erbracht werden musste - hätten die Indizien dem OLG aber nicht genügt. Ob der Prozess in eine dritte Runde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geht, ließ Braun offen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, so dass Braun zunächst dagegen Beschwerde einlegen müsste. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sah in dem Urteil eine Bestätigung für das Land.

 

    In der ersten Instanz hatte das Landgericht Karlsruhe die Klage im Juli 2005 abgewiesen; dagegen hatten die Kläger Berufung eingelegt. In dem seit Juli des vergangenen Jahres andauernden Verfahren hat das OLG 19 Zeugen verhört und 17 000 Aktenseiten gesichtet.

 

    Ende 2005 hatte ein Untersuchungsausschuss des Landtags festgestellt, dass es im Zusammenhang mit dem FlowTex-Betrug Fehlverhalten einzelner Beamter der Strafverfolgungs- und Finanzbehörden gegeben habe. Der Milliardenschwindel der Ettlinger Firma FlowTex - einst von Politikern im Südwesten wegen ihrer großen Wirtschaftskraft als vorbildlich gepriesen - war mit 2,5 Milliarden Euro Schaden einer der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. /wj/DP/sb

 

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