23.11.2018 16:32:42

ROUNDUP: Feinstaubkonzentration in Stuttgart nimmt zu - Alarm endet

STUTTGART (dpa-AFX) - Kurz vorm Ende des dritten Feinstaubalarms der Saison hat die Luftbelastung in Stuttgart weiter zugenommen. Am besonders belasteten Neckartor wurden am Donnerstag im Schnitt 45 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen. Das geht aus vorläufigen Daten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) vom Freitag hervor. Der Wert näherte sich damit kurz vor Ende des Alarms in der Nacht zum Samstag der zulässigen EU-Höchstgrenze von 50 Mikrogramm. Am Mittwoch waren es noch 37 Mikrogramm.

Der aktuelle Feinstaubalarm gilt seit mehr als einer Woche. Autofahrer sind seitdem aufgerufen, ihren Wagen stehenzulassen und auf Busse und Bahnen umzusteigen. Außerdem dürfen Komfortkamine nicht befeuert werden. Feinstaubalarm wird in der Landeshauptstadt immer dann ausgerufen, wenn Meteorologen über mehrere Tage hinweg einen geringen Luftaustausch erwarten. Die Messwerte am Neckartor waren während des aktuellen Alarms stets unterhalb des Grenzwerts.

Ein Grund dafür sei, dass es die Woche windiger gewesen sei als erwartet, sagte eine Sprecherin der Stadt. Zum anderen zeigten die sinkenden Überschreitungstage, dass die Maßnahmen im Kampf gegen Feinstaub wirkten. Dass der Feinstaubalarm mehr als eine Woche lang ausgerufen wurde, habe aber nichts mit den Messwerten zutun, sagte die Sprecherin. Er hänge von der Prognose des Deutschen Wetterdienstes ab.

Je nach Vorhersage werde täglich entschieden, ob der Alarm wegen einer möglichen Grenzüberschreitung weitergehe. Wegen des wechselhaften Wetters könne es durchaus sein, dass Feinstaubalarm ausgerufen werde, die Werte aber unter dem Grenzwert blieben - oder die Werte darüber seien, jedoch kein Alarm gelte.

Das Land Baden-Württemberg muss unterdessen ein Zwangsgeld von 10 000 Euro wegen einem nicht eingehaltenen Vergleich um miese Luft am Neckartor zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies die Beschwerde des Landes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück. Genauso blieb die Beschwerde gegen ein angedrohtes Zwangsgeld in gleicher Höhe erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land habe die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen können. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof seien nicht anfechtbar.

Das Land hatte 2016 zwei Anwohnern der stark belasteten Kreuzung "Am Neckartor" in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren./jwe/DP/men

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