19.12.2007 16:51:00

ROUNDUP: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen

        BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder von knapp 208 Millionen Euro verhängt. Die Flüssiggasanbieter hätten seit mindestens 1997 abgesprochen, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. "Es handelt sich um eine Kundenschutzabsprache mit einer Wirkung ähnlich einem Gebietskartell, das sogar einzelne Elemente von Preisabsprachen enthält", teilte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer am Mittwoch in Bonn mit.

 

    Nach einer Durchsuchung im Mai 2005 habe die Behörde keine Zweifel am Vorsatz der beschuldigten Flüssiggashändler. Zu den am Kartell beteiligten Unternehmen zählten auch deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen. Betroffen sind die Drachen-Propangas GmbH (Frankfurt), die Friedrich Scharr KG (Stuttgart), die Progas GmbH, (Dortmund), die Primagas GmbH (Krefeld), die Sano-Propan GmbH (Nürnberg) sowie die Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH mit Sitz in Geretsried. Gegen vier weitere Unternehmen sind noch Verfahren anhängig.

 

UNTERSCHIEDE BIS ZU 100 PROZENT

 

    Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein Preis oder ein überhöhter Abschreckungspreis genannt worden. Über Kundenanfragen habe man sich wechselseitig informiert. Wenn es doch einen Lieferantenwechsel gegeben habe, sei für Kompensation gesorgt worden.

 

    Die Beteiligen, die etwa die Hälfte des deutschen Marktes ausmachen, hätten so ein Preisniveau halten können, das weit über dem kleinerer, sogenannter freier Anbieter gelegen habe. Es hätten sich kartellbedingt Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent ergeben.

 

VERBRAUCHER ERHEBLICH GESCHÄDIGT

 

    Die Verbraucher seien über viele Jahre durch diese Kundenschutzabsprachen in erheblicher Weise geschädigt worden, hieß es in der Mitteilung des Kartellamts. Dies gelte gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzten. Sie seien den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert gewesen.

 

    Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Zwei der betroffenen Unternehnehmen kündigten umgehend Einspruch gegen die Entscheidung an. Die Vorwürfe träfen nicht zu, sagte der Geschäftsführer der Dortmunder Progas GmbH, Wolfgang Machholz, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Das werden wir vor Gericht belegen". Einspruch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kündigte auch Primagas aus Krefeld an./wä/DP/stw

 

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