19.12.2007 16:51:00
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ROUNDUP: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
Nach einer Durchsuchung im Mai 2005 habe die Behörde keine Zweifel am Vorsatz der beschuldigten Flüssiggashändler. Zu den am Kartell beteiligten Unternehmen zählten auch deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen. Betroffen sind die Drachen-Propangas GmbH (Frankfurt), die Friedrich Scharr KG (Stuttgart), die Progas GmbH, (Dortmund), die Primagas GmbH (Krefeld), die Sano-Propan GmbH (Nürnberg) sowie die Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH mit Sitz in Geretsried. Gegen vier weitere Unternehmen sind noch Verfahren anhängig.
UNTERSCHIEDE BIS ZU 100 PROZENT
Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein Preis oder ein überhöhter Abschreckungspreis genannt worden. Über Kundenanfragen habe man sich wechselseitig informiert. Wenn es doch einen Lieferantenwechsel gegeben habe, sei für Kompensation gesorgt worden.
Die Beteiligen, die etwa die Hälfte des deutschen Marktes ausmachen, hätten so ein Preisniveau halten können, das weit über dem kleinerer, sogenannter freier Anbieter gelegen habe. Es hätten sich kartellbedingt Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent ergeben.
VERBRAUCHER ERHEBLICH GESCHÄDIGT
Die Verbraucher seien über viele Jahre durch diese Kundenschutzabsprachen in erheblicher Weise geschädigt worden, hieß es in der Mitteilung des Kartellamts. Dies gelte gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzten. Sie seien den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert gewesen.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Zwei der betroffenen Unternehnehmen kündigten umgehend Einspruch gegen die Entscheidung an. Die Vorwürfe träfen nicht zu, sagte der Geschäftsführer der Dortmunder Progas GmbH, Wolfgang Machholz, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Das werden wir vor Gericht belegen". Einspruch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kündigte auch Primagas aus Krefeld an./wä/DP/stw
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