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08.01.2024 21:02:38

ROUNDUP/Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. "Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.

Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) allerdings Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten. Ein Termin stand am Abend noch nicht fest.

Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.

Vorbehaltlich der Entscheidung des LAG ist es der dritte und bisher längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit der Bahn und weiteren Unternehmen auch um mehr Geld. Knackpunkt ist aber vielmehr die Forderung der Gewerkschaft nach einer Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Verhandlungen mit der Bahn hat die GDL bereits für gescheitert erklärt.

Zwei Mal kam es dabei bisher zu Warnstreiks von maximal 24 Stunden. Im Dezember stimmten die Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung mit einer Mehrheit von 97 Prozent unbefristeten Streiks zu. Seither sind längere Arbeitskämpfe möglich. GDL-Chef Claus Weselsky hatte den fast dreitägigen Ausstand am Montag als verhältnismäßig bezeichnet.

In den Verhandlungen vor Gericht spielte der GDL-Plan eine Rolle, über die Genossenschaft "Fair Train" die eigenen Mitglieder als Lokführer an Eisenbahnbetriebe zu verleihen. Aus Sicht der Bahnbetriebe tritt die Gewerkschaft damit auch als Arbeitgeber auf und sollte daher keine Tarifabschlüsse mehr abschließen dürfen. Die GDL sieht hingegen eine deutliche organisatorische Trennung zwischen Gewerkschaft und Genossenschaft. Zudem arbeite bislang noch kein Lokführer für die Fair Train, die Genossenschaft sei noch nicht geschäftlich aktiv. In dieser Frage läuft eine weitere Klage der DB gegen die GDL.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Wie schon bei den bisherigen Arbeitskämpfen in der laufenden Tarifrunde will sie einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot anbieten. "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.

Bei den GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen zu erwarten.

"Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Das Arbeitsgericht in Frankfurt teilte diese Auffassung allerdings nicht./ceb/maa/nif/DP/he

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