16.01.2023 16:25:38
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ROUNDUP: Ampel-Fraktionen wollen schnelle Wahlrechtsreform - CSU tobt
BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Fraktionen dringen auf eine rasche Entscheidung über ihren Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform, die den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Dadurch werde die Möglichkeit eröffnet, das neue System bereits bei der nächsten Bundestagswahl anzuwenden, sagte Till Steffen (Grüne) am Montag in Berlin. Zu dem Entwurf werde es voraussichtlich bereits im Februar eine Expertenanhörung im Bundestag geben.
Der Vorschlag der Ampel-Politiker sieht auch vor, dass die Begriffe "Erststimme" und "Zweitstimme" durch die Begriffe "Wahlkreisstimme" und "Hauptstimme" ersetzt werden. Das sei für die Wählerinnen und Wähler, die häufig nicht verstünden, welche Stimme für den Direktkandidaten sei und welche für die Partei, verständlicher, sagte Steffen.
Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen - auf zuletzt 736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten.
Vor allem aus der CSU kommt Widerstand gegen den Vorschlag. "Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber. "Die links-gelbe Ampel legt damit die Axt an unser demokratisches Fundament." Konstantin Kuhle (FDP) hielt dagegen. Er betonte, die geplante Wahlrechtsreform betreffe alle Parteien gleichermaßen und sei "keine Reform zu Lasten der CSU".
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte: "CSU und CDU haben keinen eigenen Gesetzentwurf - das wäre der erste Schritt vor wilder Kampfrhetorik." Die Union habe auch keinen Vorschlag, der den Bundestag dauerhaft verbindlich verkleinern würde. Der Vorschlag der Ampel für ein leicht verständliches Wahlrecht sei "fair und führt zu stabilen Verhältnissen - deshalb laden wir die Union ein, mit uns darüber zu reden".
Doch auch die Linke hat Vorbehalte gegen den Entwurf der Ampel-Koalition. Zwar müsse man diesen noch genauer prüfen, sagte Parteichefin Janine Wissler. Doch wenn direkt gewählte Kandidaten einzelner Wahlkreise nicht in den Bundestag kämen, berge dies die Gefahr, dass ganze Regionen nicht mehr im Parlament vertreten seien. Das halte sie für "ziemlich problematisch".
In der vergangenen Legislaturperiode hatten Grüne, FDP und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Reform vorgelegt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Union und SPD einigten sich dann schlussendlich auf eine Reform mit sehr begrenzter Wirkung. "Wir haben viele Möglichkeiten und Varianten geprüft und sind dann übereingekommen, kein Reförmchen zu machen oder einen Zwischenschritt, wie das in den vergangenen Wahlperioden war, sondern das System grundsätzlich anzupacken und eine grundsätzliche Wahlrechtsreform zu machen", sagte Sebastian Hartmann (SPD).
Vom Bund der Steuerzahler (BdSt) kam Unterstützung für den Vorstoß. "Schließlich wird eine längst überfällige Reform des Wahlrechts schon zu viele Jahre verschleppt", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Der aufgeblähte Bundestag verursache erhebliche zusätzliche Kosten. Ein "parlamentarischer Mehrwert" durch die höhere Zahl von Abgeordneten sei nicht zu erkennen.
Vor einigen Tagen hatte die für die Einteilung der Wahlkreise zuständige Kommission eine Empfehlung für eine Reduzierung von 299 auf 280 Wahlkreise vorgelegt. Danach sollten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Wahlkreise aufgelöst und andere entsprechend angepasst werden. Sollte die von den Ampel-Fraktionen nun vorgeschlagene Reform beschlossen werden, wäre dies obsolet.
Denn laut dem Gesetzentwurf bliebe es dann bei der bisherigen Einteilung in 299 Wahlkreise und bei zwei Stimmen, die jede Wählerin und jeder Wähler vergeben kann. Für die Sitzverteilung im Bundestag sollen künftig allein die Zweitstimmen ausschlaggebend sein, die dann "Hauptstimmen" hießen./abc/DP/men
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