23.10.2018 09:18:41

ROUNDUP 3/Rückschlag für Bayer: Richterin gegen neuen Glyphosat-Prozess

(Neu: Einstieg; Kursreaktion und Händlerkommentar im 2. Absatz; Analystenkommentar im 4. Absatz, Reaktion von Bayer)

LEVERKUSEN/SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Für Bayer ist es doch nicht zur erhofften großen Wende im ersten US-Prozess um angeblich verschleierte Krebsgefahren glyphosathaltiger Unkrautvernichter gekommen. Die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos hält zwar eine geringere Strafzahlung für angemessen, diese bewegt sich aber immer noch im hohen zweistelligen Millionen-Dollar-Bereich. Zudem wies sie in der Nacht zum Dienstag einen Antrag auf einen neuen Prozess ab. Bayer will in Berufung gehen.

Für die Bayer-Aktien ging es steil bergab. Sie sackten im frühen Handel um mehr als acht Prozent auf 70,14 Euro ab. Die jüngste Kurserholung ist damit fast dahin. Vor dem ersten Glyphosat-Urteil im August hatten die Bayer-Aktien noch deutlich mehr als 90 Euro gekostet, bis zum September fielen sie dann unter die Marke von 70 Euro, bevor sie sich berappelten. Viele Investoren hätten zuletzt darauf gehofft, dass der Prozess komplett neu aufgerollt oder die Schadenersatzzahlung noch viel deutlicher reduziert werde, erklärte ein Händler.

Aus einem Gerichtsdokument zur nun erfolgten Entscheidung geht hervor, dass die Richterin statt der im August von einer Geschworenenjury in San Francisco beschlossenen insgesamt 289 Millionen Dollar eine Entschädigung von lediglich 78 Millionen Dollar (68 Mio Euro) für angemessen hält. Falls der Kläger sich mit der geringeren Summe begnüge, werde der Prozess nicht neu aufgerollt. Monsanto hatte gegen das Urteil der Jury Berufung eingelegt und wegen unzureichender Beweise gefordert, dass der Fall neu verhandelt wird.

Für Analyst Gunther Zechmann von Bernstein Research liegt die neue Summe am oberen Ende seiner Schätzungen. Rückschlüsse auf noch ausstehende Glyphosat-Prozesse seien indes kaum möglich, erklärte der Experte. Das Urteil sage mehr über die Geschworenenjury und die Richterin aus, als dass es etwas über die Gültigkeit der Anschuldigungen aussage.

Bayer will gegen das revidierte Schadenersatzurteil Berufung einlegen. Die deutliche Reduzierung des Strafschadenersatzes durch das Gericht sei zwar "ein Schritt in die richtige Richtung", doch sei Bayer nach wie vor überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen stehe, teilte der Dax (DAX 30)-Konzern mit. Bayer will daher Berufung beim California Court of Appeal einlegen.

Wie es weitergeht, liegt nach der Entscheidung der Richterin auch maßgeblich am erkrankten Kläger Dewayne "Lee" Johnson, der Monsanto-Unkrautvernichter wie Roundup und Ranger Pro für seinen Lymphdrüsenkrebs verantwortlich macht. Er muss bis 7. Dezember mitteilen, ob er weniger Schadenersatz akzeptiert. In den USA laufen Tausende weiterer Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat gegen Monsanto.

Bereits in der vorvergangenen Woche hatte Richterin Bolanos in einer vorläufigen Entscheidung angekündigt, die Schadenersatzzahlung senken zu wollen. Die Jury hatte weitgehend der Klägerseite zugestimmt und es nicht nur als erwiesen angesehen, dass Monsantos Produkte Krebs verursachen, sondern auch, dass der Hersteller vor den Risiken nicht ausreichend gewarnt und dabei sogar vorsätzlich gehandelt habe. Die Richterin empfand jedoch insbesondere den sogenannten Strafschadenersatz von 250 Millionen Dollar - der Großteil der zunächst verhängten Gesamtzahlung - als zu hoch.

Ob Monsantos Verkaufsschlager Roundup Krebs verursacht, ist hoch umstritten. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte den Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. Monsanto und Bayer wiesen dies vehement zurück und verweisen bis zuletzt auf "mehr als 800 wissenschaftliche Studien, die US-Umweltbehörde EPA, die Nationalen Gesundheitsinstitute und Aufseher weltweit", die den Unternehmen zufolge besagen, dass Glyphosat keine Krebsrisiken birgt.

Für Monsantos neuen Besitzer Bayer, der den US-Saatgutriesen mit Sitz in St. Louis erst Mitte des Jahres für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, ist die Entscheidung des Gerichts von enormer Bedeutung. Denn in den USA laufen nach jüngsten Angaben rund 8700 Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat. Bayer muss sich nun mit ihnen auseinandersetzen. Der Fall Johnson ist besonders brisant, da es sich um das erste Urteil handelt, das richtungsweisend für die zahlreichen weiteren Klagen sein könnte./hbr/mis/jha/

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