25.03.2013 13:35:30

ROUNDUP 3: Hessen und Bayern reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein

    WIESBADEN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Länderfinanzausgleich muss vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Hessen und Bayern haben am Montag ihre seit langem angedrohte Klage gegen das bestehende Ausgleichssystem in Karlsruhe eingereicht. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) sprachen von einem "Akt politischer Notwehr". Das gegenwärtige System sei ungerecht und leistungsfeindlich und müsse reformiert werden. Gespräche mit den Nehmerländern hätten keine Lösung gebracht - daher bleibe nur die Klage. Beide Geberländer hatten ihre Klage auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung Anfang Februar in Wiesbaden beschlossen.

    Im Jahr 2012 wurden insgesamt 7,9 Milliarden Euro umverteilt. Davon zahlte Bayern etwa die Hälfte und Hessen rund 1,3 Milliarden. Berlin war mit 3,3 Milliarden der größte Empfänger. Baden-Württemberg als zweitgrößtes Geberland beteiligt sich nicht an der Klage.

    Konkret halten Hessen und Bayern unter anderem die geltende Stadtstaatenregelung für verfassungswidrig. Dabei werden die Einwohner von Berlin, Hamburg und Bremen stärker gewichtet als die Einwohner von "normalen" Großstädten wie Frankfurt oder München. "Wir haben auch ein Ballungsgebiet mit besonderen Anforderungen", sagte Bouffier in Wiesbaden mit Blick auf das Rhein-Main-Gebiet.

    Zudem sei es nicht Aufgabe des Länderfinanzausgleichs, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Hier sei auch der Bund gefragt. Vor allem aber beklagen Bayern und Hessen fehlende Leistungsanreize. Dadurch werde die Gerechtigkeit des Ausgleichssystems erheblich infrage gestellt, argumentieren sie.

    Bouffier betonte, Hessen wolle einen gerechten und leistungsorientierten Finanzausgleich zwischen den Ländern. "Wer sich anstrengt, muss auch etwas davon haben." Seehofer sagte: "Wir sagen Ja zur Solidarität, aber Nein zur Ungerechtigkeit."

    Die Opposition hält sowohl in Hessen als auch in Bayern die Klage für Wahlkampfgetöse, weil das geltende System ohnehin bis 2019 neu geordnet werden müsse und die Klage deshalb zeitlich nichts bringe. Der hessische SPD-Parlamentarier Günter Rudolph warf der Landesregierung vor, sie klage gegen sich selbst. Schließlich habe der damalige Regierungschef Roland Koch (CDU) maßgeblich an der geltenden Regelung für den Finanzausgleich von 2001 mitgewirkt. Auch die SPD sei dafür, die Zahlungen zu begrenzen.

    Hessens stellvertretender Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) sagte, erst nach langen erfolglosen Verhandlungen mit den anderen Ländern habe sich der Gang nach Karlsruhe als unausweichlich erwiesen: "Man kann nicht mit Hessen und Bayern Jo-Jo spielen." Baden-Württembergs Minsterpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe den Länderfinanzausgleich "bescheuert" genannt. "Wer besonders unter dem Bescheuerten leidet, muss sich wehren", sagte Hahn.

    Bouffier sagte, er rechne damit, dass das Gericht rund zwei Jahre für eine Entscheidung brauche. Bouffier und Hahn kritisierten besonders, dass die Nehmerländer in Verhandlungen auch nicht bereit gewesen seien, die Zahlungen in den Ausgleichstopf auf ihre jetzige Höhe zu begrenzen.

    Es sei "blauäugig", wenn jemand nach den ergebnislosen Gesprächen mit den Nehmerländern weiter auf eine Verhandlungslösung setze, sagte Seehofer in München. "Wir lassen uns jetzt nicht durch weiter ergebnisloses Reden vom Handeln abhalten - ich kann das nicht."/ctt/ake/DP/jkr

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