16.05.2018 19:40:40
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ROUNDUP 2: Karlsruhe prüft Rundfunkbeitrag - Finanzierung verfassungskonform?
(Aktualisierung: Ende der Verhandlung)
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der milliardenschwere Rundfunkbeitrag steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, machte zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe am Mittwoch die Dimension des Verfahrens deutlich: Es gehe darum, die Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben zu beurteilen sowie um seine Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft.
Die ursprünglich auf zwei Tage angelegte Verhandlung wurde bereits am Mittwochabend abgeschlossen. Bis zu einem Urteil, ob der Rundfunkbeitrag verfassungskonform ist, dürften mehrere Monate vergehen.
Seit einer Reform 2013 wird der Beitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.
Diese Regelung werfe Probleme der gleichheitsgerechten Belastung auf, sagte Kirchhof. So könnte es problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.
Der Autovermieter Sixt, der sich neben drei Privatpersonen gegen den Beitrag wehrt, kritisierte die für ihn entstehende Mehrfachbelastung. "Der Grundsatz der Belastungsgleichheit wird in eklatanter Weise verletzt", sagte Sixt-Vertreter Christoph Degenhart. Auch sei der Ehrliche der Dumme, weil es bei Autos keine Möglichkeit gebe, Zahlungsverweigerer aufzuspüren. Der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, widersprach. Inzwischen seien mehr als 4,4 Millionen geschäftlich genutzte Autos erfasst.
Der Beschwerdeführer Bernhard Wietschorke sprach sich für einen personenbezogenen Beitrag aus. Bei einer Abgabe pro Wohnung würden Einpersonenhaushalte klar benachteiligt. Das gelte auch für Besitzer von Zweitwohnungen. "Ich werde doppelt benachteiligt." Eicher gab zu bedenken, dass es bei einer personenbezogenen Erhebung keine finanzielle Beteiligung aus dem gewerblichen Bereich geben würde.
Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten die umstrittene Abgabe. Sie sei die logische Folge der sich verändernden Nutzung durch neuartige Empfangsgeräte gewesen, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Der Rundfunkbeitrag ist die Grundlage unserer Unabhängigkeit und Finanzierung."
Nach Überzeugung von ZDF-Intendant Thomas Bellut sind die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in unruhigen Zeiten besonders gefragt. "Das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diese Angebote ist sehr hoch."
Da sich vor der Reform immer mehr Nutzer der früheren Rundfunkgebühr entzogen hätten, sei eine "Erosion der finanziellen Grundlagen für die Öffentlich-Rechtlichen befürchtet worden", sagte Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, die für den Länderkreis sprach.
Auch habe es erhebliche Kritikpunkte am alten System gegeben. "Der Schutz der Privatsphäre wird nur gewährleistet, wenn man den Beitrag nicht an das Gerät, sondern an die Wohnung knüpft", sagte dazu der Vertreter des ZDF, Joachim Wieland. Er spielte damit auf die Praxis an, dass vor 2013 Mitarbeiter der damaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Haustürbesuchen überprüften, ob in einer Wohnung ein Gerät stand oder nicht.
Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag eigentlich um eine Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Eine Steuer erfolgt ohne spezielle Gegenleistung, einem Beitrag steht eine konkrete Leistung gegenüber. In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer in Richtung Steuer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Als Rundfunkbeitrag werden aktuell 17,50 Euro pro Haushalt und Monat fällig. Insgesamt kommen knapp acht Milliarden Euro pro Jahr zusammen./avg/DP/he
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