11.02.2024 21:23:38
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ROUNDUP 2: CDU legt bei Teilwiederholung der Bundestagswahl zu - Ampel verliert
(neu: Mit Ergebnissen.)
BERLIN (dpa-AFX) - Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin deuten sich nach Zwischenergebnissen leichte Zugewinne für CDU und AfD an. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP verlieren im Vergleich zu 2021 etwas an Boden. Das ergibt sich aus Angaben der Landeswahlleitung im Internet, wonach Stand 20.45 Uhr rund 97,5 Prozent aller Wahlgebiete ausgezählt waren. Diese Angaben setzen sich zusammen aus den gültigen Ergebnissen vom 26. September 2021 und den am Abend bereits ausgezählten Ergebnisse der Teilwiederholung am Sonntag.
CDU und AfD können auf Grundlage dieses Zwischenstands mit einem Plus von etwa einem Prozentpunkt rechnen. SPD, Grüne und FDP müssen mit Einbußen rechnen, die jeweils unter einem Prozentpunkt lagen. Die Linke bleibt etwa stabil.
An der Reihenfolge der Parteien bei der Bundestagswahl 2021 ändert sich demnach zunächst nichts. Beim ersten Anlauf der Wahl in Berlin vor knapp zweieinhalb Jahren lag die SPD vorn (23,4 Prozent der Zweitstimmen), gefolgt von Grünen (22,4), CDU (15,9), Linken (11,4), FDP (9,1) und AfD (8,4).
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in Berlin in einem Fünftel der insgesamt 2256 Wahlbezirke neu gewählt, weil es 2021 bei der Wahl viele organisatorische Probleme und Pannen gab. Zur Stimmabgabe aufgerufen waren knapp 550 000 Berlinerinnen und Berliner.
Wahlbeteiligung sinkt
Laut Landeswahlleitung gaben bis 16.00 Uhr - zwei Stunden vor Schließung der Wahllokale - 40,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. 2021 waren es in den fraglichen Wahlbezirken zur gleichen Zeit 57 Prozent. In allen Berliner Wahlbezirken zusammengerechnet - einschließlich jener, die nicht neu wählten - hatte die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl seinerzeit 75,2 Prozent betragen.
Bei Dauerregen verlief der Wahlgang am Sonntag nach Angaben der Landeswahlleitung weitgehend problemlos. "Aus organisatorischer Sicht ist die Wahl gut gelaufen", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Sonntag im RBB. Es habe aber einige "Fehlleistungen" gegeben, die für eine Wahl dieser Größenordnung üblich seien. So kam es in mindestens zwei Fällen zu Verzögerungen. In einem Wahllokal im Bezirk Pankow fehlte ein Schlüssel für einen abgeschlossenen Raum mit den Wahlunterlagen, die dann vom Bezirk geliefert wurden.
Auftakt für wichtiges Wahljahr
Die Wahl bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September folgen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Schon vor dem Berliner Wiederholungswahlgang stand fest, dass sich dadurch an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel-Koalition nichts ändert - der Anteil der Wiederholungswahl-Berechtigten an bundesweit allen Wahlberechtigten beträgt nur 0,9 Prozent.
Kleine Verschiebungen waren aber möglich. Einige Abgeordnete konnten ihren Sitz im Bundestag verlieren, andere neu ins Parlament einziehen
- mit belastbaren Ergebnissen wurde aber erst in der Nacht zum Montag
gerechnet. Bislang stellte Berlin 29 der 736 Abgeordneten im Bundestag.
Wahltag 2021 verlief chaotisch
Am 26. September 2021 fanden in der Hauptstadt neben der Wahl zum Bundestag auch noch die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zu einem Volksentscheid statt. Damals ging vieles schief: Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts - die Liste der Probleme war lang. Manche Wähler gaben ihre Stimme teils weit nach 18.00 Uhr ab, als schon Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden.
Aus diesem Grund waren die beiden verpatzten Wahlen auf Landes- und Bezirksebene auf Anordnung des Berliner Verfassungsgerichtshofs bereits am 12. Februar 2023 komplett wiederholt worden. Organisatorisch ging damals alles weitgehend glatt, politische Folge war ein Regierungswechsel von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot.
Die Karlsruher Richter wiederum erklärten die Bundestagswahl mit einem Urteil vom Dezember 2023 nur zum Teil für ungültig. Gleichwohl handelte es sich um die erste durch das Bundesverfassungsgericht angeordnete Wahlwiederholung in der Geschichte.
Wiederholung mit einigen Besonderheiten
Die Teilwiederholung hatte einige Besonderheiten. Die Parteien durften keine neuen Kandidaten aufstellen, der Stimmzettel hatte so auszusehen wie 2021. Das führte beispielsweise dazu, dass formell die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann erneut antrat, die es 2021 nicht in den Bundestag geschafft hatte. Sie wurde im Dezember 2022 bei einer großangelegten Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vor.
Gewählt wurde in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, allerdings in höchst unterschiedlichem Maße. In Pankow waren 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, in Lichtenberg nur 2,9 Prozent./kr/DP/men
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