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31.07.2022 14:49:38

Rotes Kreuz wartet auf Zugang zu angegriffenem Gefängnis Oleniwka

GENF/KIEW (dpa-AFX) - Das Rote Kreuz hat nach dem Angriff auf ein Gefangenenlager im Osten der Ukraine zunächst vergeblich auf Zugang zu den Verletzten gewartet. "Um es klar zu sagen: Unserem Ersuchen um Zugang zu den Kriegsgefangenen aus dem Gefängnis Oleniwka wurde gestern nicht stattgegeben", twitterte die Delegation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in der Ukraine am Samstagabend. Auch bis Sonntagnachmittag hatte das IKRK noch keine Erlaubnis für einen Zugang zum Gefängnis erhalten, wie ein Sprecher in Genf der dpa sagte. Das russische Verteidigungsministerium sagte dagegen in Moskau, es habe das IKRK zu einem Besuch eingeladen.

Oleniwka liegt bei Donezk auf dem von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebiet. In der Baracke mit Kriegsgefangenen soll in der Nacht zu Freitag eine Rakete eingeschlagen sein. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sprach von einem vorsätzlichen russischen Kriegsverbrechen. Nach russischer Darstellung wurde die Einrichtung von einem Himars-Mehrfachraketenwerfer aus den USA getroffen, den die ukrainische Armee einsetzt. Die Angaben beider Seiten konnten nicht unmittelbar unabhängig geprüft werden. Das russische Verteidigungsministerium veröffentlichte am Samstag die Namen von 50 getöteten und 73 verletzten Gefangenen.

Das strikt neutrale IKRK ist nach internationalem Recht, das für alle Staaten der Welt gilt, befugt, Kriegsgefangene zu besuchen. "Die Dritte Genfer Konvention gibt dem IKRK das Recht, überall dorthin zu gehen, wo sich Kriegsgefangene aufhalten, und sie zu befragen", erklärt das IKRK auf seiner Webseite. Allerdings brauchen die Delegierten dafür formell die Zustimmung der Partei, die die Kriegsgefangenen festhält.

Die ukrainische Regierung erweckte in Äußerungen den Eindruck, als hätten die Vereinten Nationen und das IKRK Garantien für die Sicherheit der Kriegsgefangenen gegeben. Da Gefangeneneinrichtungen nie vom IKRK selbst geführt werden, gibt es solche Garantien nicht. Das IKRK sichert lediglich zu, Gefangene regelmäßig zu besuchen und Familienkontakte sicherzustellen. Wenn eine Konfliktpartei sich nicht an die Genfer Konventionen hält, kann es wenig ausrichten.

Ein ähnliches Missverständnis gab es bei den humanitären Korridoren, die es Zivilisten ermöglichen sollten, aus umkämpften Gebieten zu fliehen. Das IKRK kann bei der Verhandlungen über solche Korridore vermitteln. Eine Vereinbarung müssen aber die Konfliktparteien schließen. Wenn es Sicherheitsgarantien der Konfliktparteien gibt, begleitet das IKRK Konvois und kümmert sich um Zivilisten./oe/DP/he

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