25.02.2013 14:30:33

Rösler plant schärfere Auflagen für Glücksspielautomaten

    BERLIN (dpa-AFX) - Die Automatenindustrie sowie viele Gaststätten müssen sich auf noch strengere Auflagen bei Spielautomaten einstellen als bisher geplant. Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will den Jugend- und Spielerschutz energischer durchsetzen sowie Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzen. Das geht aus einem Entwurf für eine neue Spielverordnung hervor, der am Montag in Berlin bekanntwurde. Neben Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche ist vorgesehen, dass in Gaststätten nur noch ein Geldspielgerät zulässig ist - bisher sind drei Automaten erlaubt. In einem früheren Entwurf hatte Rösler die Obergrenze bei zwei Geräten gezogen.

    Die Automatenindustrie kritisierte, der Entwurf gehe weit über eine notwendige Verbesserung des Spielerschutzes hinaus. Er führe zusammen mit schärferen Spielhallen-Regeln der Länder zu einer Existenzbedrohung für die Branche und Teile der Gastronomie. Mit dem Kahlschlag würden Millionen Spieler in die "Arme von Tausenden Anbietern von unregulierten Spielangeboten im Internet" getrieben.

    Eine Sprecherin Röslers nannte den Entwurf ausgewogen - er berücksichtige sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die Anliegen der Spieler und des Jugendschutzes. Studien zufolge habe das Automatenspiel deutlich zugenommen, insbesondere bei Jugendlichen unter 20 Jahren: "Hier ist also Handlungsbedarf." Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) begrüßte die Vorschläge: "Die neue Spielverordnung ist ein vernünftiger Weg, um Spielsucht einzudämmen." Über den neuen Entwurf hatte zuvor die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) berichtet.

    An einer Novelle der seit 2006 geltenden Spielverordnung wird seit längerem gearbeitet. Dem Entwurf zufolge hat sich die Lage der Automatenbranche seit 2006 positiv entwickelt. Die Zahl der Geldspielgeräte habe deutlich zugenommen - von 183.000 im Jahr 2005 auf derzeit etwa 240.000. Davon stünden etwa 70.000 Automaten in Gaststätten und 170.000 in Spielhallen. In Spielhallen gebe es kaum Verstöße gegen das Spielverbot für Jugendliche, heißt es: "Es gibt jedoch möglicherweise Defizite in Gaststätten."

    Nach Schätzungen des Ministeriums müssen in Gaststätten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich insgesamt 30 000 Geldspielgeräte abgebaut werden. Aus Sicht der Branche muss "innerhalb kurzer Zeit mindestens die Hälfte" der Automaten abgebaut werden. Manche Eckkneipe kann sich nur halten dank der Aufstellgebühren für "Daddel-" und Flipperautomaten. Aus Sicht der Industrie gibt es in Gaststätten eine intensive soziale Kontrolle, der Spieltrieb im legalen Bereich werde also kanalisiert.

    Der Chef des Verbandes der Automatenindustrie, Paul Gauselmann, begrüßte, dass Übertreibungen ein Riegel vorgeschoben werden solle. Der oft als "Spielhallen-König" bezeichnete Familienunternehmer moniert aber: Leider schieße die Verordnung über das Ziel eines besseren Spielerschutzes weit hinaus.

    Nicht nur die Zahl der Geräte wird begrenzt, zusätzlich müssen alle in Gaststätten aufgestellten Automaten mit einer Sperre für Jugendliche oder Kinder ausgerüstet sein. "Gewinnanmutungen" - das sogenannte Punktespiel - sollen begrenzt und das "Vorheizen" der Geräte, also das Hochladen von Punkten durch Personal - verboten werden.

    Den Herstellern wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. In Gaststätten müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung überzählige Automaten abgebaut werden. Dies gilt nicht, "wenn es sich um Gaststätten handelt, in denen eine Gefährdung Minderjähriger aufgrund der örtlichen Lage oder der für sie geltenden Zugangsbestimmungen ausgeschlossen ist"./sl/DP/stb

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