06.08.2016 11:02:39
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Richtungsweisendes Urteil im VW-Abgas-Skandal / Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung / KWAG - Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: "Es wird eng für Volkswagen."
Die Klägerin war mit ihrem Verlangen erstinstanzlich vor dem Landgericht Essen gescheitert. Das Oberlandesgericht bejahte nun aber die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage. Laut Gieschen stellten die Richter unter anderem fest, dass die von Volkswagen angekündigte Nachbesserung gegenwärtig nicht möglich sei. Der Hersteller habe bislang noch keine Freigabe des Kraftbundesamtes für die geplante Umrüstung des streitgegenständlichen Fahrzeugs erhalten. Mehr noch, VW habe nicht einmal vorgetragen, wann mit einer solchen Freigabe zu rechnen sei und bis zu welchem Zeitpunkt die technische Maßnahme am Fahrzeug umgesetzt werden könne. "Somit ist es zweifelhaft, ob der Hersteller die Klägerin unter dem Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung auf eine Nachbesserung verweisen könne, wenn ihm diese nicht binnen einer angemessenen Frist möglich ist", heißt es laut Gieschen in dem Beschluss.
Volkswagen hatte eine Neulieferung abgelehnt, man sei bereit, das Fahrzeug nachzuarbeiten, halte es im Übrigen aber nicht für mangelhaft und das Nachlieferungsverlangen deshalb schlicht für unverhältnismäßig. Bei der Nachbesserung würden laut Hersteller voraussichtlich Kosten von weniger als 100 Euro anfallen, bei einer Nachlieferung solche von rund 19.300 Euro. Das hatte das Landgericht Essen auch so gesehen.
Die Klägerin hatte nach Angaben des Bremer Rechtsanwalts im Jahr 2011 einen VW Polo erworben. Im Oktober 2015 erfuhr sie vom Abgasskandal und dass auch ihr Auto betroffen war. Sie verlangte dann nicht eine Nachbesserung, sondern die Rücknahme ihres Fahrzeugs und Lieferung eines mangelfreien Autos.
Gieschen "Man darf gespannt sein, wie das Landgericht Essen über die nun zu erhebende Klage entscheiden wird." Er gehe aber davon aus, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wieder wohl die nächste Instanz - und damit erneut das Oberlandesgericht Hamm - entscheiden werde, sagte der Bremer Rechtsanwalt. Betroffene VW-Kunden könnten aber jetzt mit Hinweis auf diesen Beschluss ein mangelfreies Ersatzfahrzeug von den Händlern fordern.
Die Nachlieferung hat laut Gieschen einen wesentlichen Vorteil
gegenüber einem Rücktritt vom Kaufvertrag: Für gefahrene Kilometer
müsse keinerlei Entschädigung gezahlt werden. "Hier gilt die
höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der
ein Neuwagenkunde bei einem mangelhaften - und nicht nachbesserbaren
Auto, den Händler bei Neulieferung für die Nutzung des reklamierten
Fahrzeugs nicht entschädigen muss." Die Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte
arbeitet in Sachen Entschädigungen für Volkswagen-Kunden mit
Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim zusammen. Gieschen hatte
schon Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass seiner Ansicht nach
VW-Besitzern aufgrund von EU-Recht eine Neulieferung ohne Anrechnung
eines Nutzungsentgelt zusteht.
Kanzleiprofil:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, mobil 0174 174 8756 www.kwag-recht.de
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