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23.02.2014 19:07:59

Rheinische Post: Staat und Kinderschutz

Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels

Es zeugt von politischer Einfalt, zu glauben, eine Verfassung biete ihren Bürgern umso mehr Schutz und Schirm, je üppiger der Grundrechte-Katalog, sprich der Schirmständer, bestückt ist. Hier gilt die Wahrheit, dass sich die Substanz der Politik erheblich verschlechtert, wenn es mehr auf Effekt als auf Effizienz ankommt. Man muss nicht Verfassungsrechtlern folgen, wonach eine Verfassung kurz und dunkel zu sein hat; aber ebenso wenig der neuen Idee, Kinderrechte gehörten gesondert ins Grundgesetz, um Kinder besser erwachsener Niedertracht zu entziehen. Das hülfe nicht dem gefährdeten Kind, so wie etwa ein "Grundrecht auf Arbeit" keinem Arbeitsuchenden einen Job verschafft. Das Grundgesetz ist kein Wühltisch. Und es sollte auch nicht dazu benutzt werden, das natürliche Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6) zu relativieren. Erst wenn die Eltern fürchterlich versagen, hat die Rechtsgemeinschaft das Recht, nein: die Pflicht, das gefährdete Kind in ihre Obhut zu nehmen. Das muss nicht ins Grundgesetz, es steht nämlich schon drin.

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