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13.07.2016 22:22:39

Rheinische Post: Kommentar: Streit ums Kopftuch

Düsseldorf (ots) - Der Europäische Gerichtshof folgt in der Regel den Gutachten der Generalanwälte. Deshalb dürfte die französische Muslimin, die ihren Arbeitsplatz verloren hat, weil sie im Kundengespräch einen Schleier trug, am Ende Recht behalten. Dann hätte das Gericht die Religionsfreiheit gestärkt. Denn das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion darf nicht zu Nachteilen führen, wenn der Geschäftsbetrieb davon unberührt bleibt. Doch was für Private gilt, ist noch lange nicht auf den staatlichen Raum übertragbar. Bei hoheitlichen Akten wie bei Gerichtsurteilen oder Abnahme von Universitätsprüfungen hat das Kopftuch als Zeichen einer religiösen Einstellung nichts zu suchen. Es könnten Zweifel daran bestehen, dass den Träger dieser Akte nicht nur staatliche Vorschriften leiten. Wenn eine Richterin mit Kopftuch einen Delinquenten verurteilt, könnte es sein, dass es nicht im Namen des Volkes, sondern auch einer Religion geschieht. Deshalb ist das Urteil eines bayerischen Gerichts, das einer Referendarin das Kopftuch erlaubt, unverständlich.

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