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05.04.2016 22:07:40

Rheinische Post: Kommentar: Strafrecht für Firmen

Düsseldorf (ots) - Es ist wie immer in Sachen Strafrecht: So lange einem Verdächtigen seine Schuld nicht bewiesen ist, hat er als unschuldig zu gelten. Das ist das Gebot der Fairness. Und auch jene Banken, die sich in der Vergangenheit mit Staatsanwälten auf einen Deal einigten und dafür Millionen zahlten, haben juristisch eine weiße Weste. Nur: Warum zahlen Banken siebenstellige Beträge, wenn sie nichts verbrochen haben? Trotz aller politischen Bemühungen entziehen sich weit entfernte Steueroasen der Kontrolle und leisten der Steuerflucht Vorschub. Eine Bank, die ihren Kunden dabei hilft, leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das ist so bisher nicht zu sanktionieren, weil Deutschland anders als viele EU-Staaten kein Unternehmensstrafrecht kennt. Hierzulande wird ein Unternehmen bestenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft. Aber Steuerhinterziehung ist nicht gleichzusetzen mit Falschparken. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Helfen Banken bei der Steuerflucht, hat das etwas mit krimineller Energie zu tun.

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