15.03.2017 22:27:56

Rheinische Post: Kommentar: Schlecht für Vermieter

Düsseldorf (ots) - Der Bundesgerichtshof hat bestimmten Mietergruppen, die ihre Wohnung aufgrund von Eigenbedarfskündigungen der Eigentümer räumen sollen, den Rücken gestärkt. Wenn die Mieter gesundheitlich angeschlagen sind, darf ihnen der Eigentümer nicht ohne Weiteres mehr kündigen. Aus Mietersicht ist dies ein gutes, beruhigendes Urteil. Es lindert die Sorge vieler Mieter, etwa bei gesundheitlichen Problemen im hohen Alter noch auf die Straße gesetzt werden zu können. Ältere leben oft jahrzehntelang in einer Mietwohnung und können Entwurzelungen auch seelisch nur schwer verkraften. Aus Vermietersicht dagegen eröffnet das Urteil neue, unliebsame Interpretationsspielräume. Denn die Antwort auf die Frage, wie stark ein Mieter gesundheitlich höchstens angeschlagen sein darf, damit ihm noch gekündigt werden kann, liegt in einer Grauzone. Dies wird noch mehr ins Ermessen der Gerichte gestellt. Da die Bevölkerung insgesamt immer älter wird, dürfte es in Zukunft solche Konflikte immer häufiger geben. Nach der Mietpreisbremse ist dies ein weiterer Rückschlag für die Vermieterseite.

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