19.07.2013 20:15:00

Rheinische Post: Kölner Urteil ist nicht nachvollziehbar = Von Detlev Hüwel

Düsseldorf (ots) - Das hat den Städten und Kreisen in NRW gerade noch gefehlt: Dank enormer Kraftanstrengungen beim U3-Ausbau haben sie dem ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auf Kleinkinder-Betreuung mit einiger Zuversicht entgegenblicken können. Doch nun macht ihnen das Kölner Verwaltungsgericht einen dicken Strich durch die Rechnung. Die Richter verpassten der Stadt Köln eine doppelte Ohrfeige: Sie muss diejenige Betreuung anbieten, die von den Eltern gewünscht wird: entweder Kita oder Tagesmutter. Und: Das Angebot darf nicht weiter als fünf Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Ist Letzteres noch nachvollziehbar (wenngleich in ländlichen Regionen mitunter kaum realistisch), so leuchtet absolut nicht ein, weshalb Kita und Tagesmütter nicht als gleichwertig gelten sollen. Tatsache ist zwar, dass die meisten Eltern eine Kita-Betreuung wünschen, aber das mindert nicht den Wert der von den Tagesmüttern geleisteten Arbeit. Im Rahmen der Bundesgesetzgebung für den Rechtsanspruch war der Anteil der Tagesmütter-Plätze immerhin auf ein Drittel veranschlagt worden. Entsprechend haben die Kommunen disponiert. Verständlich, dass sie darauf setzen, dass das Kölner Urteil angefochten wird.

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