07.11.2013 19:03:58

Rheinische Post: Klarheit fürs Asylrecht

Düsseldorf (ots) - Die sexuelle Orientierung eines Menschen ist für seine Identität so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht verlangt werden kann - Mit dieser Klarstellung des Europäischen Gerichtshofes wachsen die Chancen für Homosexuelle, die in ihrer Heimat mit Strafverfolgung rechnen müssen, Asyl in der EU zu erhalten. Auch für Deutschland, wo das Asylrecht Verfassungsrang genießt, ist das Urteil bedeutsam: Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1988 die Verfolgung wegen sexueller Orientierung unter gewissen Voraussetzungen als asylerheblich anerkannt - auch wegen des Unrechts, das Schwule und Lesben im Dritten Reich erfuhren. Allerdings argumentierten manche Abschiebegerichte, Homosexuelle könnten durchaus in einem Verfolgerstaat leben, wenn sie ihre Veranlagung geheim hielten. Diese Unschärfe haben die Luxemburger Richter nun beseitigt. Auch sonst ist klar definiert, wer Verfolgung geltend machen kann und wer nicht. Zudem ist Vorsorge gegen einen Missbrauch des Asylrechts getroffen: Das für die Anerkennung zuständige Bundesamt lässt die Anhörung homosexueller Flüchtlinge schon seit Jahren durch geschulte Sonderermittler durchführen.

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