13.03.2015 22:27:59
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Rheinische Post: Der Staat muss neutral sein in religiösen Dingen
Düsseldorf (ots) - Die Karlsruher Richter haben mit ihrem neuesten
Kopftuch-Urteil eine bemerkenswerte Wende vollzogen. Galt in der
Entscheidung von 2003, dass für ein Kopftuchverbot eine gesetzliche
Grundlage nötig ist, verwerfen die Richter nun gänzlich den Zwang,
das Kopftuch im Unterricht abzulegen. Sie begründen das mit der
Beschränkung der Glaubensfreiheit. Doch darum geht es gerade nicht.
Die Garantie der Glaubensfreiheit ist zwar ein hohes Gut, aber sie
bedeutet nicht, dass der Staat die Ausübung der Religion jederzeit
einseitig sicherzustellen hat. Wenn Schülerinnen, vor allem aus
muslimischen Familien, das Tragen des Kopftuchs bei Lehrerinnen als
Bevormundung empfinden, wiegt das staatliche Neutralitätsgebot höher
als das Bedürfnis, seinen Glauben zu zeigen. Der Islam wird künftig
in Schulen womöglich eine größere Rolle spielen als bei einem
Kopftuchverbot. Das Urteil ist umso bemerkenswerter, weil das Gericht
zugleich den Einfluss des Christentums kappt. Es darf nicht mehr
privilegiert werden. Damit verliert die christliche Tradition an
Bedeutung, während der Islam gewinnt. Man mag das erste aus der
Neutralitätspflicht des Staates ableiten. Das zweite widerspricht
ihr. Es ist kein besonders kluges Urteil.
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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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