06.03.2017 17:51:47

PTA-News: Karwendelbahn AG: OLG München verfügt -2-

-1 of 2- 06 Mar 2017 16:21:00 UTC  DJ PTA-News: Karwendelbahn AG: OLG München verfügt Eintragung von Herrn Patrick Kenntner als Vorstand im Handelsregister
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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Mittenwald (pta030/06.03.2017/17:21) - Wie bereits mitgeteilt, hat das Oberlandesgericht München die Klage von Herrn Schöner, stellvertretender Bürgermeister des Markts Mittenwald und entsandtes Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG, auf Feststellung, dass Frau Köpf nicht Vorstand der Gesellschaft ist abgewiesen. In einem weiteren registergerichtlichen Verfahren hat nun das Oberlandesgericht München durch Beschluss verfügt, dass Herr Patrick Kenntner Vorstand der Gesellschaft ist und dies entsprechend ins Handelsregister einzutragen ist. Seit Monaten behaupten die vom Markt Mittenwalt bezahlten Anwälte und das Aufsichtsratsmitglied Schöner, dass Herr Patrick Kenntner nicht Vorstand der Gesellschaft sei. Aus diesem Grund wurde Herr Patrick Kenntner bisher nicht in das Handelsregister eingetragen, obwohl er bereits seit 07.07.2016 Vorstand der Gesellschaft ist. Auch in diesem Verfahren hat die Karwendelbahn AG nun vor dem Oberlandesgericht München Recht bekommen. Auch hier versuchte der Markt Mittenwald die Karwendelbahn AG zu blockieren. Hätte diese Blockadestrategie vom Markt Mittenwald Erfolg gehabt, wäre die Karwendelbahn AG stillgestanden. Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass die Aufsichtsräte der Karwendelbahn AG aus Heidenheim, Herr Gerhard Proksch, Herr Wolfgang Erhard Reich und Herr Wolfgang Wilhelm Reich, alles dafür tun, dass die Karwendelbahn fährt. Lediglich das Aufsichtsratsmitglied Schöner sowie der Markt Mittenwald unternehmen alles nur Erdenkliche um die Karwendelbahn AG zu schädigen und die Karwendelbahn AG sillzulegen. Aufsichtsratsmitglied Schöner schlägt Herrn Sellmaier als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Karwendelbahn AG vor Eine weitere Blockadepolitik wird derzeit durch den Markt Mittenwald und Herrn Schöner bei der Bestellung von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerseite versucht. Gemäß Drittelbeteiligungsgesetz müssen bei der Karwendelbahn AG 2 der 6 Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmer sein. Herr Stoltefaut als Arbeitnehmervertreter der Karwendelbahn AG hat sein Aufsichtsratsmandat zum 15.07.2016 niedergelegt, weil zu diesem Zeitpunkt seine 5-jährige Wahlperiode abgelaufen ist. Herr Sellmaier hingegen behauptete bis Endes des Jahres 2016, dass er Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG sei. Auch Herr Schöner lies über seine vom Steuerzahler finanzierten Anwälte bis vor kurzem mitteilen, dass Herr Sellmaier Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sei. Nunmehr hat das Registergericht München mitgeteilt, dass Herr Sellmaier nach Auffassung des Gerichts seit 15.07.2016 nicht mehr Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG ist. Auch hier hat die Karwendelbahn AG vom Registergericht München vollständig Recht erhalten. Nunmehr hat das Aufsichtsratsmitglied Schöner über seine Anwälte den Antrag gestellt, den fristlos entlassenen Mitarbeiter Sellmaier erneut zum Arbeitnehmervertreter der Gesellschaft zu bestellen. Herr Sellmaier wurde unter anderem deswegen entlassen, weil er den jetzigen Vorstand Patrick Kenntner eine Körperverletzung zufügte. Diese Körperverletzung sanktionierte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mit 30 Tagessätzen 35,00 Eur. Das Verfahren soll nunmehr gegen Zahlung von 600,00 Eur eigestellt werden. Weitere Kündigungsgründe, die wir in unserer Begründung bei Gericht vortragen, sind u. a. Arbeitszeitbetrug, Verleumdung, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Frau Birgit Bohne, Betriebsleiterin der Karwendelbahn AG, führte in der Gerichtsverhandlung in Sachen "Einstweilige Verfügung Gehrz gegen Karwendelbahn AG", die wir zusammen mit den Mitarbeitern ebenfalls vor Gericht gewonnen haben, aus, dass nunmehr ein hervorragendes Betriebsklima an der Karwendelbahn AG herrscht. Durch die Kündigung des ehemaligen Betriebsleiters Gehrz und von Herrn Sellmaier herrscht nunmehr an der Karwendelbahn AG ein hervorragendes Betriebsklima. Mitarbeiter und Vorstand arbeiten vertrauensvoll zusammen, um den Gästen Mittenwalds ein Erlebnis zu ermöglichen. Herr Schöner versucht nunmehr diesen Betriebsfrieden und das gute Betriebsklima an der Karwendelbahn AG dadurch zu stören, indem er Herrn Sellmaier zum Aufsichtsratsmitglied vorschlägt, das dann die Interessen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten soll. Herr Schöner versucht mit der Bestellung von Herrn Sellmaier zu erreichen, dass weiterhin Beschlüsse der Karwendelbahn AG blockiert werden können. Auch hier zeigt sich das Agieren des Markts Mittenwald mehr als deutlich. Es geht den Bürgermeistern Hornsteiner und Schöner darum, die Mitarbeiter und Organe zu schikanieren und zu verärgern. Dieses Verhalten liegt sicherlich nicht im Interesse der Gäste Mittenwalds. Auch dieses Verfahren wird vom Markt Mittenwald bzw. vom Steuerzahler finanziert. Laut unseren Informationen wollen die Mitarbeiter nicht von Herrn Sellmaier im Aufsichtsrat vertreten werden. Aus diesem Grund haben sich 3 Mitarbeiter der Karwendelbahn AG bereit erklärt, die Arbeitnehmerfunktion im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu übernehmen. 9 Mitarbeiter der Karwendelbahn AG unterstützen den Antrag von Herrn Schöner nicht! Auch hier führt der Markt Mittenwald ein aussichtsloses Verfahren auf Kosten der Steuerzahler. Kranzberghaus konnte nicht erworben werden Die Karwendelbahn AG hat sich bemüht das Kranzberg Gipfelhaus zu erwerben. Letztendlich hat die Karwendelbahn Abstand vom geplanten Kauf genommen. Das Objekt wurde nach unseren Informationen für 1,22 Millionen Euro an einen anderen Interessenten veräußert. Mit dem Erwerb des Kranzberg Gipfelhauses und weiteren Investitionen wollte die Karwendelbahn AG das Kranzberg Gipfelhaus aufwerten und die Attraktivität von Mittenwald weiter steigern. An dieser Stelle sei noch daran erinnert, dass der Bürgermeister im Ratsbegehren der Bevölkerung weiß machen wollte, dass man für 1,2 Millionen Euro die Aktien der Karwendelbahn AG von der Konsortium AG erwerben könnte. Auch hier wurde versucht die Bürger von Mittenwald für dumm zu verkaufen. Auch beim Kranzberg Gipfelhaus wurde eine Veränderungssperre erlassen, was dazu geführt hat, dass dort seit Jahren keine Investitionen vorgenommen wurden. Veränderungssperre Karwendelbahn Auch für die Grundstücke der Karwendelbahn AG wurde eine Veränderungssperre vom Gemeinderat in Mittenwald beschlossen. Diesbezüglich haben wir eine renommierte Kanzlei eingeschaltet, die mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese rechtswidrige Maßnahme vorgehen wird. Diesbezüglich ist allerdings mit einer Gerichtsentscheidung erst in einigen Jahren zu rechnen. Anschließend werden wir nach Feststellung der rechtswidrigen Maßnahme den Markt Mittenwald auf Schadenersatz in einem größeren 6-stelligen Betrag verklagen. Die Gemeinderäte sollten sich daher genau überlegen, ob die von Herrn Bürgermeistern Hornsteiner vorgeschlagenen Maßnahmen gesetzeskonform und im Interesse des Markts Mittenwald sind, oder nur der Selbstbefriedigung der Bürgermeister dienen. Markt Mittenwald führt weitere Verfahren gegen die Karwendelbahn AG Am Donnerstag, den 16.02.2016 fand am Landgericht München ein weiteres Verfahren von Herrn Schöner gegen die Karwendelbahn AG statt. Auch dieses Verfahren wird vom Markt Mittenwald bezahlt. In dem Verfahren geht es unter anderem darum, dass Herr Schöner feststellen lassen möchte, dass die Beschlussfassung bezüglich der Bestellung des Vorstands Aniko Köpf am 28.04.2016 für nichtig erklärt wird. Frau Aniko Köpf ist als Vorstand der Gesellschaft bereits am 31.10.2016 ausgeschieden. Die Klage von Herrn Schöner wurde erst kurz vor dem Ausscheiden von Frau Köpf bei Gericht eingereicht. Auch bei diesem Verfahren werden Unsummen vom Bürgermeister Hornsteiner in Anwälte investiert. Da das Oberlandesgericht München bereits entschieden hat, dass die Bestellung von Frau Köpf durch Beschluss vom 23.02.2016 rechtens war, spricht einiges dafür, dass auch der Beschluss am 28.04.2016 rechtens ist. Sollte das Gericht in letzter Instanz in ca. einem Jahr die Auffassung vertreten, dass der Beschluss vom 28.04.2016 nichtig sei, ändert dies nichts daran, dass Frau Köpf mit Beschluss vom 23.02.2016 zum Vorstand der Gesellschaft bis zum 31.10.2016 wirksam bestellt wurde. Auch hier geht es in dem Verfahren lediglich darum, ob Herr Schöner Recht hat oder nicht. Wir haben den Eindruck, dass es sich bei Herrn Schöner und Herrn Hornsteiner um Personen handelt, die rechthaberische Besserwisser sind und sich diese Rechthaberei durch den Steuerzahler finanzieren lassen. Wirtschaftliche Auswirkungen für die Karwendelbahn AG hat weder die Bestellung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds, noch die Feststellung, ob der Beschluss vom 28.04.2016 wirksam war oder nicht. Hausverbot für Bürgermeister Hornsteiner Aus dem Münchner Merkur konnten wir entnehmen, dass Herr Bürgermeister Hornsteiner auf Kosten des Steuerzahlers eine einstweilige Verfügung gegen die Karwendelbahn erwirkt hat. Auch hier geht es offensichtlich um Rechthaberei und gekränkte Eitelkeit des Bürgermeisters Hornsteiner. Auch hier versucht der "Herrscher von Mittenwald" Recht auf Kosten des Steuerzahlers zu bekommen. Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen wird die Karwendelbahn AG entscheiden, ob ein neues Hausverbot gegen Herrn Hornsteiner ausgesprochen wird. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

   March 06, 2017 11:21 ET (16:21 GMT)- - 11 21 AM EST 03-06-17

-2 of 2- 06 Mar 2017 16:21:00 UTC  DJ PTA-News: Karwendelbahn AG: OLG München verfügt -2-
In seinem Propagandablatt, dem Münchner Merkur, welches stets eine einseitige Berichterstattung über die Karwendelbahn AG pflegt, wurde getitelt: "Etappensieg für Bürgermeister Hornsteiner". Typischerweise wird auch hier der Bürgermeister Hornsteiner glorifiziert und der Sieg gefeiert, bevor er eingefahren ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht letztendlich in der letzten Instanz entscheidet. Münchner Merkur Auch der Münchner Merkur feiert seine einstweilige Verfügung gegen die Karwendelbahn AG, bevor das letzte Wort bei Gericht gesprochen ist. Offensichtlich stört sich der Münchner Merkur daran, dass die Karwendelbahn AG die einseitige Berichterstattung als Propaganda bezeichnet. Der Münchner Merkur versucht offensichtlich die Karwendelbahn AG mundtot zu machen. Es gab in Deutschenland bereits eine Zeit, in der eine völlig einseitige Berichterstattung an der Tagesordnung war. Dass wir diese völlig einseitige Berichterstattung öffentlich kritisieren ist unser Recht und wir werden dies auch weiterhin tun. Diese unserer Meinung nach rechtswidrige Berichterstattung über die Karwendelbahn und deren Organe lassen sich diese nicht mehr gefallen und werden nunmehr gegen den Münchner Merkur gerichtlich vorgehen. Wir sind der Meinung, dass auch über das Bürgerbegehren bezüglich einem Hallenbadneubau nicht neutral, ausgewogen und fair vom Münchner Merkur berichtet wurde, sondern eine einseitige Propaganda für den Bürgermeister Hornsteiner betrieben wurde. Insofern freuen wir uns nunmehr auch auf die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Münchner Merkur.

KARWENDELBAHN AG

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG Adresse: Alpenkorpsstraße 1, 82481 Mittenwald Land: Deutschland Ansprechpartner: Patrick Kenntner Tel.: +49 8823 937676-0 E-Mail: service@karwendelbahn.de Website: www.karwendelbahn.de

ISIN(s): DE0008257601 (Aktie) Börsen: -

Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1488817260909

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   March 06, 2017 11:21 ET (16:21 GMT)- - 11 21 AM EST 03-06-17

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