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PTA-HV: BENE AG: Einladung zur außerordentlichen -2-

-1 of 2- 15 May 2015 18:00:00 UTC  DJ PTA-HV: Bene AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Bene AG

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Waidhofen an der Ybbs (pta017/15.05.2015/20:00) - BENE AG Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h ISIN AT00000BENE6

Einladung zu der am Montag, dem 8. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs 3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1 stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre unserer Gesellschaft

T a g e s o r d n u n g :

1. Bericht des Vorstandes. 2. Beschlussfassung über a. die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 182 ff AktG von EUR 24.347.352,00 um EUR 22.399.564,00 auf EUR 1.947.788,00 durch Zusammenlegung von Stammaktien im Verhältnis 25 Stammaktien : 2 Stammaktien zur Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlusts, b. die gleichzeitige ordentliche Erhöhung des auf EUR 1.947.788,00 herabgesetzten Grundkapitals um EUR 18.000.000,00 auf EUR 19.947.788,00 durch Ausgabe von 18.000.000 neuen auf Namen lautende Stammaktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und ausschließlicher Zulassung der BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH zur Zeichnung von 18.000.000 neuen Stammaktien, sowie c. die Änderungen der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien). 3. Beschlussfassung über a. den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes und des Aufsichtsrats gemäß § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung, sowie b. die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital). 4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Vertretung der Gesellschaft) Absatz 2 und § 9 (Aufsichtsrat) Absatz 1. 5. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Beschlussvorschläge, der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 16. Mai 2015 auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Neutorgasse 4-8, am Empfang auf.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations zugeht. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor Relations, 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per E-Mail an anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 29. Mai 2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post: BENE AG, Investor Relations Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79 Per SWIFT: an GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT00000BENE6 im Text angeben Per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT- Code) - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000BENE6 - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 29. Mai 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. Juni 2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3 3340 Waidhofen/Ybbs Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79 Per E-Mail anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bene.com in der Rubrik Investor Relations unter Hauptversammlung 2015 ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

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-2 of 2- 15 May 2015 18:00:00 UTC  DJ PTA-HV: BENE AG: Einladung zur außerordentlichen -2-
Rasinger vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 24.347.352 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.347.352 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang der Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Waidhofen an der Ybbs, 16. Mai 2015 Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BENE AG Adresse: Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen an der Ybbs Land: Österreich Ansprechpartner: Martina Vomela Tel.: +43 7442 500 3100 E-Mail: ir@bene.com Website: www.bene.com

ISIN(s): AT00000BENE6 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1431712800158

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(END) Dow Jones Newswires

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