21.07.2017 18:37:45
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PTA-Adhoc: BWT AG: OGH GIBT ANFECHTUNG DER VERSCHMELZUNG STATT UND UNTERSAGT DELISTING
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Mondsee (pta024/21.07.2017/18:06) - 21.07.2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zugestellt, mit der dieser den von Aktionären der Gesellschaft erhobenen Klagen auf Aufhebung bzw. Nichtigerklärung des in der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.8.2015 gefassten Beschlusses auf Verschmelzung der Gesellschaft mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und - damit verbunden - Delisting der Gesellschaft im Ergebnis statt gab. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Verschmelzung, mit deren Eintragung im Firmenbuch es zu einem Delisting der BWT Aktiengesellschaft gekommen wäre, ist daher unwirksam. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
(Ende)
Aussender: BWT AG Adresse: Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee Land: Österreich Ansprechpartner: Gerhard Speigner Tel.: +43 6232 5011-1112 E-Mail: gerhard.speigner@bwt-group.com Website: www.bwt-group.com
ISIN(s): AT0000737705 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1500653160050
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(END) Dow Jones Newswires
July 21, 2017 12:06 ET (16:06 GMT)- - 12 06 PM EDT 07-21-17
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