12.02.2020 06:07:00

Pacific Drilling legt Berufung gegen Schiedsurteil ein

Pacific Drilling S.A. (NYSE: PACD) (das "Unternehmen") hat heute bekannt gegeben, dass seine Tochtergesellschaften PACIFIC DRILLING VIII Limited ("PDVIII") und Pacific Drilling Services, Inc. ("PDSI"), beim High Court in London einen Antrag eingereicht haben, um gegen den Schiedsspruch Berufung einzulegen, der in dem Schiedsverfahren zwischen PDVIII und PDSI und Samsung Heavy Industries Co. Ltd. ("SHI") im Zusammenhang mit dem Auftrag zum Bau und Verkauf der Pacific Zonda ergangen ist. Wie bereits bekannt gegeben wurde, erkannte ein Schiedsgericht in der englischen Hauptstadt London (das "Gericht") SHI in Bezug auf seine Ansprüche gegen PDVIII und PDSI am 15 Januar 2020 rund 320 Millionen US-Dollar zu.

Nach den Regeln des Schiedsverfahrens haben PDVIII und PDSI kein automatisches Berufungsrecht, und die Gründe, aus denen der High Court in London einen Einspruch zulassen kann, sind begrenzt. Es gibt keinerlei Gewissheit, dass eine Genehmigung für eine Berufung erteilt wird, noch dass ein solcher Einspruch von Erfolg gekrönt sein wird.

Wie bereits bekannt gegeben wurde, haben PDVIII und PDSI (die "Zonda-Schuldner") im Zusammenhang mit dem nunmehr abgeschlossenen Chapter-11-Verfahren des Unternehmens einen separaten Umstrukturierungsplan (den "Zonda-Plan") gemäß Chapter 11 des US-amerikanischen Insolvenzgesetzes beim US-amerikanischen Insolvenzgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht, was am 30. Januar 2019 bestätigt wurde. Falls die Zonda-Schuldner mit ihrer Berufung Erfolg haben sollten, werden sie aus separaten Insolvenzverfahren hervorgehen. Falls der Einspruch der Zonda-Schuldner erfolglos bleiben sollte, geht das Unternehmen davon aus, dass die Zonda-Schuldner, die über Bargeld in Höhe von ca. 4,5 Mio. USD und keine weiteren wesentlichen Vermögenswerte verfügen, gemäß den Bestimmungen des Zonda-Plans liquidiert werden. Das Unternehmen geht nicht davon aus, dass die Entscheidung des Gerichts wesentliche nachteilige Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit oder Ausfälle hinsichtlich seiner wesentlichen Verträge, Anleiheverträge für seine ausstehenden Schuldverschreibungen eingeschlossen, nach sich ziehen wird.

Über Pacific Drilling

Mit seinen erstklassigen Bohrschiffen und einem überaus erfahrenen Team engagiert sich Pacific Drilling dafür, die Erwartungen seiner Kunden zu übertreffen, indem die sichersten, effizientesten und verlässlichsten Tiefseebohrdienstleistungen in der Branche geboten werden. Die aus sieben Bohrschiffen bestehende Flotte von Pacific Drilling ist eine der jüngsten und technisch fortschrittlichsten Flotten der Welt. Die Firmensitze von Pacific Drilling befinden sich in Luxemburg und Houston. Weitere Informationen über Pacific Drilling sowie über unseren aktuellen Flottenbestand finden Sie auf unserer Website unter www.pacificdrilling.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen und Informationen stellen "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 dar und sind normalerweise an Begriffen wie "damit rechnen", "der Ansicht sein", "könnte", "schätzen", "erwarten", "vorhersagen", "beabsichtigen", "unsere Fähigkeit", "können", "planen", "potenziell", "vorhersagen", "projizieren", "prognostiziert", "sollte", "dürfte", "würde" oder ähnlichen weiteren Begriffen zu erkennen, die in der Regel nicht historischer Natur sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der Mitteilung, und wir übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen nach dem Datum, an dem sie gemacht werden, öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Unsere zukunftsgerichteten Aussagen drücken unsere gegenwärtigen Erwartungen oder Prognosen möglicher zukünftiger Ergebnisse oder Ereignisse aus. Dazu gehören auch Aussagen zu möglichen Abläufen und Ergebnissen in Bezug auf die Einsprüche oder anderen Rechtsbehelfe des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Gerichtsentscheid, Erwartungen in Bezug auf das Insolvenzverfahren der Zonda-Schuldner sowie Erwartungen hinsichtlich der Auswirkungen der Entscheidung des Gerichts auf die Geschäftstätigkeit, Beziehungen, Finanzlage, Ertragslage und Liquidität des Unternehmens.

Obwohl wir der Ansicht sind, dass die in unseren zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Annahmen und Erwartungen angemessen und in gutem Glauben gemacht wurden, stellen diese Aussagen keine Garantien dar, und die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren wesentlich davon abweichen. Diese Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten und beruhen auf Beurteilungen und Annahmen, da diese Aussagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt über zukünftige Ereignisse getroffen werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Tatsächliche Ereignisse und Ergebnisse weichen möglicherweise aufgrund einer Vielzahl möglicher Faktoren wesentlich von unseren erwarteten, vermuteten oder prognostizierten Aussagen ab, unter anderem wenn erwähnte Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sich unsere zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen.

Zu den wichtigen Faktoren, die zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von unseren Erwartungen führen können, gehören: die Risiken von Rechtsstreitigkeiten in ausländischen Gerichtsbarkeiten und Verzögerungen, die von Dritten im Zusammenhang mit solchen Rechtsstreitigkeiten verursacht werden, der Ausgang des Insolvenzverfahrens der Zonda-Schuldner und etwaige Maßnahmen, die SHI oder andere im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder eines anderen Verfahrens gegen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften ergreifen sowie die weiteren Risikofaktoren, die in unserem am 12. März 2019 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereichten Jahresbericht 2018 auf Formular 20-F sowie in unseren Berichten auf Formular 6-K aufgeführt sind. Diese Dokumente finden Sie auf unserer Website unter www.pacificdrilling.com oder auf der Website der SEC unter www.sec.gov.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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