06.07.2015 15:25:39

OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. / Negativzinsen: Sparer müssen zahlen

Negativzinsen: Sparer müssen zahlen

Neustadt a. d. W. (ots) - Die ersten Banken verlangen negative

Zinsen, wenn Sparer hohe Summen anlegen wollen. Ein doppelter

Nachteil, denn zum einen verringert sich dadurch ihr Erspartes statt

sich zu vermehren und zum anderen können sie ihre Verluste nicht von

der Steuer absetzen.

2015 ist für Sparer kein gutes Jahr. Die Zinsen bewegen sich nahe

der Nullgrenze und seit 2014 verlangen erste Banken sogar Minuszinsen

auf hohe Einlagen. Das heißt: Sparer werden nicht durch Zinsen

belohnt, sondern zahlen sogenannte Strafzinsen oder Negativzinsen auf

ihr gespartes Geld. Eine Realität, die man sich vor Jahren noch nicht

vorstellen konnte.

Zahlen und nichts absetzen können

Seit 2009 verlangt der Fiskus 25 Prozent Steuer auf alle Zinsen,

die Sparer bekommen. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von

deutschen Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen. Im

Umkehrschluss entspräche es der Logik, dass Sparer ihre Negativzinsen

von der Steuer absetzen können - schließlich entstehen dem Anleger

Verluste.

Mit dem Thema "Negative Einlagezinsen" hat sich nun auch der

Fiskus beschäftigt und eine für den Staat einnahmenfreundliche Lösung

gefunden: In einem Schreiben vom 27. Mai 2015 führt das

Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus, dass negative Zinsen keine

Zinsen sind, sondern eine Art "Verwahr- oder Einlagegebühr". Diese

Feststellung hat für Sparer äußerst negative Konsequenzen, denn sie

dürfen diese umdeklarierten Gebühren nicht als Werbungskosten

absetzen - sie sind bereits mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro

abgegolten. Für Banken bedeutet das weniger Bürokratie, für den Staat

mehr Steuereinnahmen und für den Steuerzahler keine Möglichkeit,

seine Negativzinsen abzusetzen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)

hält diese Vorgehensweise für sehr fraglich. "In Deutschland gilt die

Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit der

Steuerbürger. Aus diesem Grund sind negative Zinsen zwingend negative

Einnahmen und müssen als Verlust für den Sparer anerkannt werden",

erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. "Es ist

absehbar, dass die Auffassung der Finanzverwaltung finanzgerichtlich

überprüft wird und wohl auf schwachen Beinen steht."

EZB-Zinspolitik führt zu geringen Zinsen

Grund für die Negativzinsen ist die Zinspolitik der Europäischen

Zentralbank (EZB). Die EZB hat im September 2014 den Zinssatz für

Einlagen von Banken auf minus 0,2 Prozent gesenkt. Das heißt, dass

Banken draufzahlen müssen und diese Kosten an ihre Kunden

weitergeben: Der Sparer muss zahlen.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)

ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen

Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem

die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei

zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von

der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder

die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen

Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Pressekontakt:

Christina Georgiadis

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

Fritz-Voigt-Straße 13

67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0

Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de

Web: http://www.vlh.de/presse.html

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