06.12.2022 15:42:38

OTS: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann / Urteil zu ECI US Öl- ...

Urteil zu ECI US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG: Schadensersatz

für geschädigten Anleger

Esslingen am Neckar (ots) - In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress &

Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die

Valuniq AG auf Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der in Aktien

umgewandelten Beteiligung an der US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG des

ursprünglichen Anbieters Energy Capital Invest (heute Deutsche Oel & Gas)

verurteilt (Urteil vom 01.12.2022, Az. 6 O 1097/22, noch nicht rechtskräftig).

Der geschädigte Anleger erhält Schadensersatz in Höhe von rund 11.000,- Euro.

Statt weitere Ausschüttungen zu erhalten, sind die Anleger*innen der ECI US Öl-

und Gasfonds seit dem Jahr 2015 mit einer "Zwangsumwandlung" zu Aktionären,

Gerichtsverfahren und zahlreichen Insolvenzen und Sanierungsverfahren in

Deutschland und den USA konfrontiert.

Das Urteil fußt auf Beratungsfehlern wegen eines Verstoßes gegen Aufklärung über

Interessenskonflikte. Aus einer anleger- und anlagegerechten Beratung ergibt

sich, dass Interessierte über die Risiken der Geld- oder Kapitalanlage

aufgeklärt werden müssen und dass diese zu den jeweiligen Vorgaben und

Lebensumständen passen müssen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth kommt zur Überzeugung, dass die Valuniq AG ihre

Pflicht zur Aufklärung über die Verflechtungen in dem ursprünglich als

geschlossenen Fonds konzipierten Energy Capital Invest GmbH - US Öl- und

Gasfonds XIII GmbH & Co. KG verletzt hat. Insbesondere der Geschäftsführer der

Treuhandkommanditistin ist an allen anderen Gesellschaften, mithin auch der

Komplementärin und Anbieterin, beteiligt. Bereits hierin liegt eine

aufklärungspflichtige personelle Verflechtung. Gemäß der aktuellen

Rechtsprechung des BGH sind personelle und kapitalmäßige gesellschaftliche

Verflechtungen stets aufklärungspflichtig (Beschluss vom 18.02.2020, Az. XI ZR

196/19; BGH, Urteil vom 30.10.2014, Az. III ZR 493/13).

Das Urteil zeigt, dass es auch im Umfeld vieler Insolvenzen möglich ist, liquide

Haftungsgegner zu ermitteln, die für eine Schadenskompensation der Geschädigten

erfolgreich in Anspruch genommen werden können.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Partnerschaftsgesellschaft mbB

Freihofstrasse 6 · 73730 Esslingen

Telefon: (0711) 9 30 81 10 · Email: info@akh-h.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154583/5388272

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