16.10.2015 13:50:41

OTS: moneymeets community GmbH / moneymeets erstreitet ...

moneymeets erstreitet Verbraucherschutzrechte - Provisionsabgabeverbot

gekippt

Köln (ots) - In dieser Woche ging das Kölner Fintech-Portal

moneymeets als Sieger aus einem zukunftsweisenden Prozess hervor.

Hauptstreitpunkt des Verfahrens war das Provisionsabgabeverbot, gegen

das moneymeets nach Ansicht des Klägers, eines Versicherungsmaklers,

verstoßen würde. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln

nicht und legte den entscheidenden Punkt des Verfahrens im Sinne von

moneymeets aus. Damit hat moneymeets einen wichtigen Sieg für den

Verbraucherschutz errungen.

Auf moneymeets.com gewinnen Kunden Übersicht über alle von ihnen

genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen). Sie

verwalten alle Produkte in einer Übersicht und nutzen professionelle

Auswertungsmöglichkeiten. Die Provisionen, die moneymeets erhält,

werden detailliert offengelegt und mit den Kunden geteilt. Bei

bestehenden Sachversicherungen erstattet moneymeets so bis zu 10

Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden.

Ein neues, verbraucherorientiertes Geschäftsmodell, das nicht

allen klassischen Versicherungsmaklern gefällt. Unter Berufung auf

das Provisionsabgabeverbot von 1934 hatte daher ein Makler Klage vor

dem Landgericht Köln eingereicht.

In dieser Woche wurde nun das Urteil in diesem Prozess gesprochen.

Im entscheidenden Punkt des Verfahrens folgte der Richter der

Einschätzung von moneymeets und schuf so Rechtssicherheit für die

Weitergabe von Provisionen durch moneymeets an seine Kunden.

Die Hintergründe zum Urteil erläutert der moneymeets-Rechtsanwalt

Dr. Hans-Jörg Schultes, Bonn:

"In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts

Köln Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem

Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen

nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz

widerspreche. Außerdem verweist das Landgericht Köln auf die

Begründung des Bundestagsfinanzausschusses anlässlich der Änderung

des VAG im Jahr 1994, wonach das Provisionsabgabeverbot heute dem

Ziel des Verbraucherschutzes durch eine Sicherung der

Beratungsqualität und Markttransparenz und den finanziellen

Interessen der Versicherungsmakler dienen soll. Wie diese Ziele durch

ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erreicht werden

sollen, habe sich der Kammer nicht erschlossen. Auch die Auslegung

dahingehend, dass die streitgegenständliche Auszahlung von 50 Prozent

der Bestandsprovisionen durch moneymeets an deren Kunden vom Verbot

der Gewährung von Sondervergütungen erfasst wird, erschien dem

Landgericht nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde die Klage auf

Unterlassung der Provisionsteilung mit den Kunden abgewiesen."

Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von

moneymeets, freuen sich über die verbraucherfreundliche Entscheidung:

"Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den Entwicklungen von

Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen

Branchen längst vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in

die Versicherungsbranche hält. Das Aufrechterhalten des

Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre

Einzelhandel ein gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf

Online-Plattformen einfordern."

Auf die Kritik des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute

e.V. (BVK), die Weitergabe eines Teils der Provision würde die

Verbraucher dazu animieren, Versicherungen nicht nach Bedarf, sondern

nach der Höhe der Provision abzuschließen, erwidert Fromm: "Wir

orientieren uns an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden und

trauen diesen durchaus eigenverantwortliche Entscheidungen zu. Um

diese aber treffen zu können, müssen Informationsasymmetrien

abgeschafft und Markttransparenz hergestellt werden. Dazu tragen wir

mit der Offenlegung der Provisionen maßgeblich bei und geben

Kostenvorteile an unsere Kunden zurück."

Ausführliche Informationen zur Urteilsbegründung und den

Konsequenzen dieses Urteils für die Versicherungsbranche gibt

moneymeets auf einer Pressekonferenz am 03. November 2015 bekannt.

Die Pressekonferenz wird live ins Internet übertragen. Voranmeldungen

sind per Mail an gaertner@quadriga-communciation.de oder an

presse@moneymeets.com bereits jetzt möglich.

Weitere Informationen: www.moneymeets.com/versicherungen

Über moneymeets:

moneymeets hilft seinen Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen

zu treffen. Drei Elemente sind dafür entscheidend: Übersicht

gewinnen, bessere Lösungen finden und diese so preiswert wie möglich

umsetzen. Via moneymeets gewinnen Anleger endlich Übersicht über alle

von ihnen genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und

Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer Übersicht und

nutzen professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Auf dem innovativen

Marktplatz finden sie Anlagestrategien, die Profis und erfolgreiche

private Anleger veröffentlichen und die von der moneymeets-Community

bewertet werden. Die Mitglieder können diesen Strategien folgen und

sich Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Anlageentscheidungen

holen. moneymeets ist Preisführer bei Wertpapierdepots,

Investmentfonds und Versicherungen. Die Provisionen, die moneymeets

erhält, werden detailliert offengelegt und mit den Mitgliedern

geteilt. Alle Provisionen, Aufschläge und Vergütungen der

Finanzprodukte sind transparent und vergleichbar. Das 2012 von

Johannes Cremer und Dieter Fromm gegründete Kölner Start-up wurde im

Jahre 2014 als FinTech-Unternehmen des Jahres nominiert. 2015 hat die

Stiftung Warentest moneymeets empfohlen.

OTS: moneymeets community GmbH

newsroom: http://www.presseportal.de/nr/117942

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_117942.rss2

Kontakt:

Presse

Quadriga Communication GmbH

Kent Gaertner

030 - 30 30 80 89 - 13

gaertner@quadriga-communication.de

Unternehmen

moneymeets community GmbH

Johannes Cremer und Dieter Fromm

0221 - 677 80 480

presse@moneymeets.com

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