03.06.2016 17:26:45

OTS: Magellan Maritime Services GmbH / Insolvenz MAGELLAN Maritime Services GmbH

Insolvenz MAGELLAN Maritime Services GmbH

Hamburg (ots) - Sanierung im Rahmen eines Insolvenz-Planverfahren

kommt in Betracht | Investoren bleiben auch in der Insolvenz

Eigentümer der Container | Totalverlust ist aktuell nicht zu

befürchten

Die MAGELLAN Maritime Services GmbH hat am 30.5.2016 beim

Amtsgericht Hamburg den Insolvenzantrag über ihr Vermögen stellen

müssen. Das Insolvenzgericht hat den Hamburger Rechtsanwalt

Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte zum vorläufigen

Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzantrag wurde notwendig, nachdem kurzfristig und

drastisch verkürzte Zahlungsziele chinesischer Containerhersteller

bezüglich beginnender Neucontainerproduktionen die Liquiditätslage

des Unternehmens unerwartet stark belastetet hatten. Im Umfeld einer

seit Monaten schwindenden Nachfrage nach Neucontainern kamen

Abrechnungsschwierigkeiten mit einigen Linienreedereien hinzu, was

schließlich zur Insolvenz geführt hat.

Der Geschäftsbetrieb wird mit Zustimmung des vorläufigen

Insolvenzverwalters unter der Leitung des Geschäftsführers Carsten

Jans fortgeführt. Die Geschäftsleitung und das Expertenteam von

Peter-Alexander Borchardt arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer

Sanierungslösung, insbesondere für das Container-Direktinvestment.

"Um das Unternehmen zu erhalten, kommt auch ein Planverfahren in

Betracht", sagt Borchardt.

"Die Verwaltung der Container unserer Investoren bleibt

gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit Reedereikunden läuft in vollem

Umfang und störungsfrei weiter", sagt MAGELLAN-Geschäftsführer Jans.

"Die Eigentumsrechte unserer Investoren werden durch die Insolvenz

nicht berührt: Sie sind und bleiben Eigentümer der Container. Ein

Totalverlust der Container-Direktinvestments ist daher nach aktuellem

Stand nicht zu befürchten."

Das eigentliche Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1.

September 2016 eröffnet.

OTS: Magellan Maritime Services GmbH

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Andreas Jung

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