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13.02.2016 09:00:39

OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen / ...

"Santa P 2-Fonds": Musterverfahren gegen MPC beschlossen / Bremer

Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen /

Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren

anschließen

Bremen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in

Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten

Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei

geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um

Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".

Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte

den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe

finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt

Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier

Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das

letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016

verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch

nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens

damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass

auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem

Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.

KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte

vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein

KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der

Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die

für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das

Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15

verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein

könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen

"Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle

Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.

Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr

Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine

Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen

Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann."

Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer

eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch

einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich

geringeres Kostenrisiko.

Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt

verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine

falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um

Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt

zusammenhängen.

Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als

230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab

Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug

10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234

Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens

hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von

7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen

mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und

Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und

zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG

ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert

wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,

Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und

mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre

juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen

Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG

positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von

Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am

Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im

Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem

verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,

während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

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Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und

Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217

Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,

ww.kwag-recht.de

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