24.01.2023 20:32:38

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Zeit für eine Einigung, Kommentar zum Prämiensparen von Jan Schrader

Frankfurt (ots) - Was hätten Sparkasse und Kunde wohl in früheren Jahren zur

Zinsanpassung in Prämiensparverträgen vertraglich festgehalten, hätten sie

gewusst, dass die damals üblichen Klauseln unzulässig sind? Was nach "Treu und

Glauben" geboten gewesen wäre, lässt sich schwer sagen, der Streit über die

Zinsen tobt daher quälend lange. Fest steht immerhin, dass Kunden eine

Nachzahlung zusteht, denn die Rechenmethodik, die viele Sparkassen viele Jahre

quasi als Krücke auf Verträge mit ungültigen Zinsklauseln anwendeten, ist nach

einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Oktober 2021 fehlerhaft.

Das Gericht in Karlsruhe legte bisher einige wesentliche Grundsätze fest, aber

längst nicht alle Details. So geht das Rätselraten weiter. Gleitende

Durchschnitte oder Monatswerte, Hypothekenpfandbriefe oder börsennotierte

Bundeswertpapiere, Laufzeiten von neun bis zehn Jahren oder aber von acht bis

fünfzehn? Es sind Gelehrtendiskussionen, die wohl kein gewöhnlicher Mensch

jemals ernsthaft mit seiner Sparkasse oder Bank geführt hätte. Doch eine

Entscheidung ist unumgänglich, um eine Nachzahlung berechnen zu können. Je nach

Methode müssen die Geldhäuser für jeden Kunden gut und gerne einige Tausend Euro

mehr oder weniger berappen. Was ist fair? Was ist angemessen? Darüber lässt sich

lange streiten.

Die Situation ist zum Haareraufen! Ein Streit über uralte Verträge, die vielfach

längst gekündigt sind, ist für die Kundschaft wie für die Kreditwirtschaft eine

unnötige Belastung. Viele Prämiensparpläne stammen noch aus der Zeit vor der

Jahrtausendwende. Attraktiv waren die Verträge vor allem wegen der stetig

steigenden Prämie, weniger wegen der zusätzlich gewährten variablen Zinsen, um

die sich nun der Streit dreht. Viel hängt heute von den Einschätzungen einzelner

Sachverständiger ab. Eine zentrale Rolle fällt dem Chemnitzer

Wirtschaftsprofessor Friedrich Thießen zu, an dem sich möglicherweise auch die

Gerichte orientieren. Langsam schält sich eine Rechtsauffassung heraus.

Auch wenn die Lage verworren ist, lässt sich der Streit zum Glück lösen. Einige

Sparkassen schrieben die Kunden bereits an und kamen damit der Erwartung der

Finanzaufsicht BaFin nach, die einen solchen Schritt von der Kreditwirtschaft

eingefordert hatte. Andere Institute lenkten ein, wenn die Sparerinnen und

Sparer, viele von ihnen schon im höheren Alter, selbst aktiv wurden. Auch den

Kreditinstituten bleibt Ermessensspielraum, wenn sie ein Angebot zur

Zinsnachzahlung unterbreiten. Einfach ist dieser Weg nicht. Trotzdem ist die

Bereitschaft zur Einigung vorbildlich, anstatt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf

finale Gerichtsurteile zu warten.

Pressekontakt:

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