16.05.2022 19:50:38

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Schön auf die BaFin hören / Kommentar zur Qualität der Neobroker von

Björn Godenrath

Frankfurt (ots) - Kein anderer europäischer Markt hat so viele Handelsplätze wie

Deutschland mit seiner gewachsenen Struktur von Regionalbörsen, die sich

traditionell dem Retail-Publikum verpflichtet fühlen. Und seitdem die Neobroker

dem Privatanleger den Weg an die Börse geebnet haben, erfreuen sich die an den

Regionalbörsen andockenden Marktmacher über die an sie gerouteten Orders, für

die sie dem Broker eine Rückvergütung bezahlen, das sogenannte Payment For

Orderflow (PFOF).

Dass sich dabei Interessenskonflikte ergeben können, liegt auf der Hand, denn

auf Seiten des Brokers kann die Versuchung bestehen, mehr Rückvergütung zu

vereinnahmen auf Kosten der Ausführungsqualität beim Kunden. Das rief zunächst

die ESMA auf den Plan, die im Juli 2021 trocken feststellte, dass eine

Kompatibilität mit Mifid II "in den meisten Fällen unwahrscheinlich" sei. Dann

machte EU-Kommissarin Mairead McGuinness öffentlich, dass ein Verbot von PFOF

geplant sei, was zu einem Sturm der Entrüstung führte, würde damit doch das

gerade erst entfachte Interesse am Aktienmarkt gebremst.

McGuinness ruderte schnell zurück, eine zunächst für Januar geplante Anhörung im

Europaparlament fand bis heute nicht statt und das Bundesfinanzministerium

hinterlegte in Brüssel, dass ein Verbot mit Deutschland nicht zu machen sei.

Aus dieser Gemengelage heraus hat sich nun die BaFin zu Wort gemeldet und trägt

mit granularen Daten einer eigenen Studie zu einer belastbaren Diskussion bei:

Für kleinere Volumina ist PFOF überwiegend vorteilhaft, bei höheren Volumen und

gleichzeitig niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten gehen diese Vorteile

verloren. Die Qualität der Ausführung ist also nicht so übel, vor allem für

Anleger mit kleinem Geldbeutel.

Das ist eine wichtige Erkenntnis für das weitere Verfahren.

BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch regt deshalb an, über "weniger

restriktive regulatorische Maßnahmen" nachzudenken. Sollte "ein übereiltes

Verbot" nur den Handel für Privatkunden verteuern und sonst nichts bewirken,

müsste es allein aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden. Das ist

Klartext und richtet sich auch an die Adresse der für ein PFOF-Verbot

lobbyierenden Euronext, der es zunächst gelungen war, ESMA und Kommission

einzuwickeln.

Es ist gut, dass die BaFin mit Daten für mehr Klarheit gesorgt hat. Payment For

Orderflow kann einen Nutzen für private Anleger haben. Wo es nicht passt, müssen

Broker und Marktmacher für Verbesserungen bei der Ausführungsqualität sorgen.

(Börsen-Zeitung, 17.05.2022)

Pressekontakt:

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