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05.04.2016 20:01:39

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Börsen-Zeitung: Zuzutrauen ist ihnen alles, Kommentar zu den Panama

Papers von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Wer hierzulande nach den flächendeckenden

Luxemburg-Ermittlungen, von denen in den neunziger Jahren kaum eine

deutsche Bank oder Sparkasse verschont geblieben ist, noch in

größerem Stil Steuern hinterzogen oder Beihilfe dazu geleistet hat,

dem ist wirklich nicht zu helfen. Denn spätestens aufgrund der

damaligen breiten Berichterstattung musste jeder wissen, dass es in

Deutschland zwar zu den Volkssportarten gehört, Kapitalerträge am

Fiskus vorbeizuschaufeln, dass es sich dabei gleichwohl um einen

Straftatbestand handelt. Auf Unkenntnis oder fehlendes

Unrechtsbewusstsein kann sich niemand mehr berufen. Wer heute als

Steuerpflichtiger dieses Delikt - mittels Briefkastenfirmen oder wie

auch immer - begeht oder als Bankangestellter, Steuerberater oder

Anwalt dabei zu Diensten steht, der gehört deshalb bei

rechtskräftiger Verurteilung nicht nur wegen der Haupttat, sondern

strafverschärfend obendrein wegen Dummheit und Dreistigkeit

weggesperrt.

So viel Vorbemerkung soll sein, sonst gerät man ja schnell in

Verdacht, sich mit etwaigen Übeltätern gemeinzumachen. Davon

abgesehen gilt aber im deutschen Steuerrecht wie auch im Strafrecht

immer noch der Grundsatz "erst fragen, dann schießen". In Sachen

Panama Papers und gerade hinsichtlich der Rolle der angeblich

mindestens 28 deutschen Banken, die die Dienste der Kanzlei Mossack

Fonseca genutzt haben sollen, ist man auch mit Hilfe von Medien drauf

und dran, diese Regel umzudrehen. So lesen wir, Bundesjustizminister

Heiko Maas drohe deutschen Banken mit möglichen rechtlichen

Konsequenzen: "Wer sich da etwas zuschulden hat kommen lassen, der

wird sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen." Die

Banalität dieser Aussage ist hart an der Grenze zur Körperverletzung

in Tateinheit mit Beleidigung des Publikums.

In die gleiche Kategorie fällt die Ankündigung der

Staatsanwaltschaft München I, Verwicklungen der BayernLB in

Offshoregeschäfte prüfen zu wollen. Die Behörde will eruieren, ob

verfolgbare Straftaten vorliegen. Erst wenn dem so sein sollte,

würden Ermittlungen eingeleitet, wird ein Oberstaatsanwalt zitiert.

Danke für diese Klarstellung! Bei der Münchener Justiz weiß man ja

nie. Bis dato seien auf Basis der Panama Papers keine Anzeigen

eingegangen.

Und die BaFin? Sie prüft und stellt den Banken Fragen. Täte sie

das nicht, wäre sie als Finanzaufsicht denkbar ungeeignet.

Auch wenn es manche überraschen mag: Bisher liegt in puncto

Panamagate nichts Konkretes gegen deutsche Banken vor. Nur der

übliche Generalverdacht: Denen ist alles zuzutrauen.

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Telefon: 069--2732-0

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