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14.04.2016 20:56:39

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Börsen-Zeitung: Zu späte Einigung, Kommentar zur Deutschen Bank von

Bernd Neubacher

Frankfurt (ots) - Rund ein Jahr hat es gedauert, bis sich die

Deutsche Bank auf die Forderung der Deutschen Schutzvereinigung für

Wertpapierbesitz (DSW) nach einer freiwilligen unabhängigen

Sonderprüfung eingelassen hat. Ob zuletzt auch Institutionelle den

Druck verstärkten?

Die Einigung kommt spät, zu spät. Sie manövriert die Bank in eine

Lage, in der sie kaum etwas gewinnen kann. Hat der Sonderprüfer BDO

am Risikomanagement nichts zu mäkeln, wird sie sich fragen lassen

müssen, warum sie so lange mauerte. Fördert der Prüfer Defizite

zutage, hat sie erst recht schlechte Karten. Ziel der Vereinbarung

sei es, das gerichtliche Verfahren umgehend und endgültig zu beenden,

teilt die Bank mit. Sie hätte es gar nicht erst zum Rechtsstreit

kommen lassen dürfen. ThyssenKrupp hatte sich 2013 nach dem

Investitionsdebakel in Brasilien ebenfalls auf Betreiben der DSW

vorzeitig für eine freiwillige Sonderprüfung entschieden, um "ein

deutliches Zeichen der Transparenz" zu setzen. Diese Chance hat die

Deutsche Bank verpasst.

Vor einem Jahr, als die DWS erstmals mit ihrer Forderung auf den

Plan trat, sollte die Prüfung zwar noch deutlich umfangreicher

ausfallen als nun, da sie die Bank noch immer einen mittleren

sechsstelligen Betrag kosten dürfte. Doch sind dies Peanuts

angesichts der Rechtskosten von über 12 Mrd. Euro, die in der Bank

allein seit Anfang 2012 aufgelaufen sind. Der Aufwand verblasst vor

dem Hintergrund des Interesses der Aktionäre, solche Belastungen

fortan zu vermeiden. Dieses Interesse ist berechtigt, räumte die Bank

im Oktober doch selbst ein, dass "unzureichende Kontrollen und

mangelhaftes Verhalten" enormen Rechtsaufwand nach sich gezogen

haben.

Deshalb ist es auch zu bedauern, dass die DWS von ihrer Forderung

abgerückt ist, die Rückstellungen bis ins Jahr 2010 hinein

durchleuchten zu lassen. Schließlich räumte die Bank erst vor wenigen

Monaten auf Veranlassung der Prüfstelle für Rechnungslegung ein, dass

sie in ihrem von KPMG testierten Konzernabschluss 2012 das Ausmaß

"von nicht unwahrscheinlichen Ressourcenabflüssen aus

Rechtsstreitigkeiten" nicht hinreichend deutlich gemacht habe.

Auf der Hauptversammlung 2015 lehnte der Aufsichtsratsvorsitzende

Paul Achleitner eine Sonderprüfung noch ab mit dem Argument, der

Zusatzaufwand sei nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer

Aktionäre. Warum dies jetzt anders sein soll, dafür wird er auf der

Hauptversammlung 2016 am 19. Mai sicher gute Gründe anführen können.

Wie für alles, was in der Bank zuletzt schiefgelaufen ist.

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