24.10.2016 20:49:40

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Börsen-Zeitung: Willkür statt Rechtssicherheit, Kommentar zu Aixtron

von Ulli Gericke

Frankfurt (ots) - Es ist gutes Recht eines Staates, zu prüfen, ob

der Erwerb von mindestens 25% eines Unternehmens durch einen

außereuropäischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im

Land gefährdet. So formuliert im deutschen Außenwirtschaftsgesetz,

das nur in seltenen Ausnahmefällen eine Beschränkung oder Untersagung

eines Anteilskaufs erlaubt. Wie ernst der Gesetzgeber diese

Einschränkung nimmt, zeigt sich darin, dass einem Veto gegebenenfalls

die gesamte Bundesregierung zustimmen muss.

Gutes Recht eines Staates ist es auch, Regeln zu installieren, die

unfaire Wettbewerbsbedingungen beenden, wie sie beispielsweise China

praktiziert. So tritt das Reich der Mitte einerseits hierzulande als

Großinvestor auf, der - wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

vermutet - anhand einer "strategischen Liste" ganz gezielt

interessante, weil Know-how-starke Betriebe aufkauft. Umgekehrt

werden hiesigen Unternehmen in Fernost aber massenhaft Steine in den

Weg gelegt und eigene Aktivitäten blockiert. Dass Gabriel die

Übernahme erst des Roboterbauers Kuka und jetzt des angeschlagenen

Spezialmaschinenherstellers Aixtron zum Anlass nimmt, Eckpunkte für

neue, faire Übernahmeregeln vorzulegen, ist ganz und gar in Ordnung.

Nicht in Ordnung ist dagegen, wenn das Wirtschaftsministerium im

September erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den

Aixtron-Bieter Fujian Grand Chip Investment erteilt, diese aber

wenige Wochen später widerruft - und zwar ohne jegliche Begründung.

Angesichts des laufenden Verfahrens könne man keine weiteren Angaben

machen, werden Fragen abgebügelt. Ihre Hoheit Sigmar Gabriel soll

nicht beim Regieren gestört werden, soll das wohl heißen. Erst später

wurde dann über Medien lanciert, dass die Regierung bis dahin nicht

bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten habe, die mit

anderen Ressorts geprüft worden seien und schließlich zur Rücknahme

der Unbedenklichkeitsbescheinigung geführt hätten.

Das mag sein, vielleicht. Doch warum wird dies weder dem

Unternehmen noch der Öffentlichkeit erläutert? Warum die

Geheimniskrämerei auf Kosten der Rechtssicherheit für Aixtron, für

den chinesischen Käufer und für die Aktionäre? Sollten hier Punkte

gesammelt werden für die angestrebte Verschärfung des

Außenwirtschaftsgesetzes und speziell gegen chinesische Investoren,

ging dieser Versuch gehörig schief. Mit behördlicher Willkür kann

Rechtssicherheit nicht entstehen.

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