10.09.2018 20:26:40
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Börsen-Zeitung: Ein Fall für den BGH / Kommentar von Carsten Steevens
zum Auftakt des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen Volkswagen
Frankfurt (ots) - Im mit Spannung erwarteten
Kapitalanleger-Musterverfahren der Sparkassenfondsgesellschaft Deka
Investment gegen Volkswagen und die Porsche Automobil Holding hat der
3.Zivilsenat am Oberlandesgericht Braunschweig am ersten Tag der
mündlichen Verhandlung das Verfahren sachlich eingeleitet.
Insgesamt 193 sogenannte Feststellungsziele sollen abgearbeitet
werden, um zu klären, ob Volkswagen im Zusammenhang mit dem
Dieselabgasbetrug kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten
verletzte. Es geht für die Musterklägerin, hinter der weitere 1650
vergleichbare Fälle stehen, um erlittene Kursverluste. Die
Schadenersatzforderungen summieren sich auf mehr als 9 Mrd. Euro.
Für den VW-Konzern, den "Dieselgate" bereits mehr als 27 Mrd. Euro
kostet, könnte die Rechnung noch um einiges höher ausfallen. Doch
deuten vorläufige Einschätzungen des vorsitzenden Richters im
Musterverfahren zu ersten Sach- und Streitfragen an, dass Ansprüche
verjährt sein und Anleger allenfalls einen Teil ihrer Forderungen
durchsetzen könnten. Möglicherweise werden infolge einer
Gesetzesänderung nur Ansprüche für den Zeitraum nach dem 10. Juli
2012 berücksichtigt. Eine weitere Meinung signalisierte das Gericht
mit dem Hinweis, dass Sittenwidrigkeit mit dem Unterlassen von
Publizität in diesem Fall nicht vorliege. In der zentralen Frage, ob
der Vorstand bis zur Veröffentlichung der US-Behörden im September
2015 nicht involviert war, lieferte der Senat keine Antwort.
Einen Lösungsweg in dem Streit hat das Gericht gestern unter
Verweis auf die Komplexität der rechtlichen Problemstellung nicht
aufgezeigt. Möglicherweise werden noch Zeugen gehört. Doch die
vorläufige Beurteilung des Senats stimmt Kläger wie Beklagte
zuversichtlich. Neben der relativ deutlichen Absage von Ansprüchen
aus der Zeit vor dem 10. Juli 2012 freut man sich bei VW über die
Klarstellung des Senats, ausschließlich eine kapitalmarktrechtliche
Beurteilung vorzunehmen. Eine umfassende Aufarbeitung des
Abgasskandals ist demnach nicht zu erwarten. Der Rechtsvertreter der
Musterklägerin, der Ansprüche ab Juni 2008 für begründet hält und
insgesamt 5,4 Mrd. Euro an institutionellen Klageforderungen
vertritt, schätzt nun, Ansprüche vom 10. Juli 2012 an über 2 Mrd.
Euro durchsetzen zu können. Hinweise, wer am Ende als Sieger aus dem
Musterverfahren hervorgehen wird, hat der erste Verhandlungstag nicht
geliefert. Zu erwarten ist, dass sich noch der Bundesgerichtshof mit
dem Fall beschäftigen wird.
(Börsen-Zeitung, 11.09.2018)
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