05.04.2017 21:45:07
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Börsen-Zeitung: Blanker Unsinn, Kommentar zu FMS Wertmanagement von
Stefan Kroneck
Frankfurt (ots) - Wer besichtigen will, welche dramatischen Folgen
eine allzu lässige Bankstrategie zu Beginn der Finanzmarktkrise
hatte, sollte mal der FMS Wertmanagement in München einen Besuch
abstatten. Im Zentralgebäude der bundeseigenen Abwicklungsanstalt der
Hypo Real Estate (HRE) ist zu beobachten, wie sich eine Belegschaft
in der Stärke einer Schwadron an den Altlasten des einstigen
Dax-Mitglieds abarbeitet. Wenn der heute 49-jährige FMS-Chef Stephan
Winkelmeier das Rentenalter längst erreicht hat, wird Vater Staat
immer noch damit beschäftigt sein, das frühere HRE-Schrottportfolio
abzubauen.
Im rund drei Kilometer Luftlinie vom FMS-Hauptsitz entfernten
Landgericht der bayerischen Landeshauptstadt müssen sich derweil der
frühere HRE-Vorstandschef Georg Funke und Ex-Finanzvorstand Markus
Fell für das HRE-Desaster verantworten. Zu Beginn des Strafprozesses
dieser Tage wies Funke jegliche Verantwortung von sich und
beschuldigte stattdessen den früheren Bundesfinanzminister Peer
Steinbrück, die Bank an den Rand des Abgrunds gebracht zu haben. Der
Ex-Chef des im September 2008 beinahe pleitegegangenen
Immobilienfinanzierers wartete als Hauptangeklagte mit einer
Verschwörungstheorie auf. Funkes kühne Behauptung ist blanker Unsinn.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Topmanager anderen die Schuld
zuweist, um von eigenen Fehlern abzulenken. Leo Kirch, 2011
verstorben, und seine Nachlassverwalter hatten damit vor einem
Zivilgericht sogar Erfolg, bis ein Strafrichter ihre Argumente
zerpflückte.
Wenn in der Causa HRE kurz nach Insolvenz von Lehman Brothers in
Bezug auf die Liquidität alles irgendwie doch noch gut gelaufen wäre,
wie Funke zu wissen meint, wäre die Bank spätestens 2011 über die
Wupper gegangen. Die Griechenland-Krise sorgte seinerzeit für einen
FMS-Verlust von 10 Mrd. Euro. Das hätte das Eigenkapital der HRE
komplett aufgezehrt. In dieser Lage hätte sich kein Investor
gefunden, um Geld nachzuschießen. Stattdessen mussten die
Steuerzahler einspringen.
Sollte Funke in dem Strafprozess doch mit einem blauen Auge
davonkommen, droht ihm danach großes Ungemach. Der Bund dürfte ihn
mit einer Schadenersatzklage vor ein Zivilgericht zerren, falls die
Strafkammer mindestens auf Fahrlässigkeit urteilt. In Anbetracht des
bisherigen Schadens, nach dem sich der Streitwert bemisst, genügt ein
Blick auf die Anwaltsgebührentabelle, um zu erahnen, dass Funke dann
finanziell ruiniert wäre. Für ihn geht es im Prozess um alles oder
nichts.
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