09.04.2015 20:16:39

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Börsen-Zeitung: 100 Tage Ernüchterung, Kommentar zum Mindestlohn von

Angela Wefers

Frankfurt (ots) - Eine Frist von 100 Tagen ist neuen Amtsinhabern

oder Projekten üblicherweise als Schonfrist vergönnt. In dieser Zeit

werden Anlaufschwierigkeiten verziehen. Dem neuen flächendeckenden

gesetzlichen Mindestlohn der schwarz-roten Regierung war dies

allerdings nicht vergönnt. Die Kritik daran ist nie verstummt. Und

tatsächlich ist die Bilanz nach den ersten 100 Tagen ernüchternd.

Unverändert gilt die grundsätzliche Kritik: Mit dem Mindestlohn

hat Schwarz-Rot in einem weiteren Schritt dem Ordnungsprinzip der

Sozialen Marktwirtschaft den Rücken gekehrt. Lohn darf kein

Instrument zur Armutsbekämpfung sein. Dafür gibt es geeignete,

sozialpolitische Mittel. Lohn ist in der Marktwirtschaft der Preis

für den Faktor Arbeit. Ein gesetzlicher, nicht von den Tarifparteien

verhandelter Mindestlohn bleibt eine staatliche Preisvorgabe und

konterkariert das Wirtschaftssystem. Der Eingriff schwächt zudem die

Autonomie der Tarifparteien. Forderungen nach einem höheren Lohn als

8,50 Euro pro Stunde werden schon laut. Auch der Ruf nach dynamischer

Anapassung.

Der von vielen Wirtschaftsforschern befürchtete Verlust von

Arbeitsplätzen zeigt sich bislang nicht. Für sichtbare Reaktionen auf

die Einführung des Mindestlohns dürfte es allerdings noch zu früh

sein. Zudem ist die Lage am Arbeitsmarkt anhaltend gut. Tatsächlich

geht es dabei nicht nur um den Verlust von Arbeitsplätzen, sondern

auch darum, ob der gesetzliche Mindestlohn den Aufbau von

Beschäftigung bremst. Dies wird sich zeigen.

Sicher ist: Das von der SPD vorangetriebene und von CDU/CSU

mitgetragene Projekt ist mangelhaft umgesetzt. Die Wirtschaft ächzt

seit Beginn der Neuregelung unter den enormen zusätzlichen

Bürokratielasten. Die Arbeitgeber beklagen rechtlich vage Vorgaben

etwa beim Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten oder beim Einsatz von

Praktikanten zur Berufsorientierung. Unklar ist ferner, welcher

Arbeitgeber für den Lohn haftet. Zudem obliegen die ausführlichen

Dokumentationspflichten auch Unternehmen, die deutlich über dem Limit

vergüten - als würden hierzulande flächendeckend Dumpinglöhne

gezahlt.

Für SPD und Union gilt: Sie müssen den fortgeführten Wahlkampf

beenden und sich der Realität stellen. Schadensbegrenzung bei der

Umsetzung des Mindestlohns ist das Gebot. Diese Korrekturen dürfen

nicht kleinen und mittleren Unternehmen quasi als Almosen zugestanden

werden, wie in Teilen von CDU/CSU erwogen. Es geht um alle

Arbeitgeber - kleine wie große.

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