30.04.2015 23:22:38
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Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Gewaltmonopol / Im Namen des Volkes
In der Tat sind die Strafen für Attacken auf Polizeibeamte und Rettungskräfte erst 2011 verschärft worden. Seit der Zeit haben die Angriffe eher zugenommen und sind aggressiver geworden.
Das Problem liegt wohl eher bei den Richtern. Denn Gerichtspräsidenten stellen immer wieder fest, dass von ihren Richtern keine Höchststrafen ausgesprochen werden. In der Spruchpraxis bedeutet dies, dass die Strafen weitaus geringer ausfallen als es der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat. Offenbar denkt deshalb das Bundesland Hessen, gemäß der Regeln des Dreisatzes müsse man die Höchststrafen anheben, damit im Ergebnis die Übeltäter länger hinter Gitter sitzen.
Neben richterlicher Milde gibt es ein Problem, das die Politik allerdings beheben kann: Rechtsbeugung durch überlange Gerichtsverfahren. Die Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland ist eine Zumutung. Ein zeitlich naher Zusammenhang vom Urteil zum Tag der Straftat ist kaum noch herstellbar. Das beginnt schon bei den Anklagen der Staatsanwaltschaften, auf die gewartet werden muss. Die anschließenden Verfahren ziehen sich dann auch noch schier endlos hin. Ein ausgesprochenes Strafmaß ist nicht nur seiner Höhe nach bedeutsam, sondern wirkt vorrangig wenn es möglichst kurz nach Ausübung der Straftat verkündet wird.
Daneben ist jeder Richter aufgerufen sich zu hinterfragen, ob er seine Urteile wirklich im Namen des Volkes spricht, also die Ur-Bedürfnisse der Menschen nach Sicherheit und Ordnung abwägt.
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