17.02.2013 12:16:32
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Oberster Datenschützer kritisiert niedrige Hürden für Kontenabfrage
Seit April 2005 können Finanzbehörden und Behörden durch Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern Konten und Depots eines Bürgers einsehen. Die Abfrage, mit der Steuerhinterziehung und Missbrauch von Sozialleistungen verhindert werden soll, muss begründet werden. Die Zahl der bundesweiten Abfragen hat sich dem Zeitungsbericht zufolge seither mehr als verachtfacht.
Ein Grund für die Zunahme: Immer mehr Behörden dürfen diese Möglichkeit nutzen, der Gesetzgeber hat den Kreis ständig erweitert. Seit 1. Januar 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. In den vergangenen Jahren waren das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst hinzugekommen. "Es ist deshalb zu erwarten, dass auch andere öffentliche Stellen bald ihr Interesse anmelden", sagte Schaars Sprecherin.
Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, nannte die Kritik "Stimmungsmache". Eine Kontenabfrage sei das letzte Mittel, wenn Steuerzahler selbst nicht die Informationen liefern./ll/DP/zb
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