07.01.2017 09:03:59
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NOZ: NOZ: Richterbund warnt vor Aktionismus in Sicherheitsdebatte
Vorsitzender Gnisa kritisiert "fatalen" Wettlauf um schärfere Gesetze und beklagt Vollzugsdefizite
Osnabrück. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, warnt vor Aktionismus in der Debatte um Terrorgefahren und die innere Sicherheit. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte Gnisa: "Der politische Wettlauf um schärfere Sicherheitsgesetze zum Auftakt des Wahljahres erweckt den fatalen Eindruck, dass unser Rechtsstaat den Gefahren des Terrorismus weitgehend hilflos gegenübersteht. Dieser Aktionismus ist das Gegenteil einer besonnenen Sicherheitspolitik, die jetzt gefragt wäre."
Gnisa betonte, es gehe nicht in erster Linie um Gesetzesdefizite, sondern um "Defizite beim Vollzug der bestehenden Vorschriften". Angesichts einer seit Jahren akuten Terrorgefahr seien die Gesetze immer wieder verschärft worden. "Der Rechtsstaat gibt den Behörden bereits heute sehr weitreichende Befugnisse, die sie aber auch konsequent und in effizienter Zusammenarbeit anwenden müssen."
Zur Debatte um Abschiebungen so genannter Gefährder sagte Gnisa: "Es ist nicht so, dass das Ausländerrecht den Behörden bisher keine Handhabe bietet." Zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die öffentliche Sicherheit seien eine Abschiebungsanordnung und auch Sicherungshaft möglich, sofern sich die Gefährlichkeit des Betroffenen hinreichend belegen lasse, "was die Behörden im Fall Anis Amri aber verneint haben".
Der Tunesier Amri hatte am 19. Dezember einen Lkw in einen Weihnachtsmarkt in Berlin gelenkt und zwölf Menschen getötet. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn monatelang beobachtet und mehrfach als Gefährder eingestuft, ohne ihn aber in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken. Man könne auch einen Mann wie Amri nicht hinter Gitter bringen, wenn sich der Verdacht der Sicherheitsbehörden "auf Hörensagen" gründe, hatte dazu am Donnerstag das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärt. Auch für eine Abschiebehaft gab es dem Ministerium zufolge nicht die rechtlichen Voraussetzungen.
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