03.07.2019 20:17:42
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neues deutschland: Kommentar über das Grundsatzurteil zur ärztlichen Suizidbeihilfe
Berlin (ots) - Tod, Suizid und Sterben sind in unserer
Gesellschaft immer noch tabuisiert. Um so heftiger werden alle
Versuche diskutiert, in den Umgang mit diesen Themen eine gewisse
Ordnung zu bringen. Da gibt es Positionen, die überall
Geschäftemacherei vermuten, mehr noch: die endgültige Verwertung des
Sterbens im Interesse des Kapitals. Verneint wird damit zugleich,
dass Menschen über ihr Lebensende verfügen dürften. Im Ansatz hat das
etwas Erzkatholisches - jeder habe zu leben und zu leiden, bis ein
überirdischer Ratschluss einen Ausgang öffnet. Nun wurde mit der
Entscheidung des Bundesgerichtshofes zumindest für Ärzte ein genau
umschriebener Handlungsspielraum bestätigt. Die Mediziner dürfen
Suizidwillige, die selbstständig zu einem klaren Beschluss für ihre
Lebensende kamen, sterben lassen. Sie müssen nicht reanimieren, auch
nichts in dieser Richtung unternehmen. Das ist schon viel.
Aber das eine jetzt tun zu dürfen, heißt nicht, das andere zu lassen. Als da zum Beispiel wäre: Schwerstkranken jegliche Symptome lindern, unter anderem mehr Hospizplätze schaffen und die Kapazitäten der ambulanten Pflege am Lebensende stärken. Noch allgemeiner: Raum und Zeit für Zuwendung geben, nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
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Pressekontakt: neues deutschland Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
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