07.12.2015 22:32:40

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Verfassungsgericht verhandelt über NPD-Verbot Wehrhaftigkeit hat viele Gesichter Matthias Bungeroth

Bielefeld (ots) - Nun also auf ein Zweites. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt nach 2003 erneut über ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Das erste Verbotsverfahren war am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der NPD gescheitert. Ein solches Desaster sollte sich nicht noch einmal wiederholen, der politische Schaden wäre immens. Die Reaktionen aus den Bundesländern setzen unterschiedliche Akzente. Während Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier von einem guten Tag für die wehrhafte Demokratie in Deutschland spricht, sieht sein NRW-Kollege Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen bei einem Verbot die Möglichkeit, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Es ist das einzige Argument, das wirklich zieht. Eine Klage bedeutet noch keine Wehrhaftigkeit. Wehrhaft sein müssen wir alle. So wie jüngst in Salzkotten, als 200 AfD-Demonstranten 1.500 Andersdenkende die Stirn boten. Nur die Staatsbürger können ihre Demokratie schützen. Tun wir es.

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