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31.07.2015 22:52:38

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Generalbundesanwalt ermittelt wegen Geheimnisverrats Ein Akt gegen die Demokratie THOMAS SEIM

Bielefeld (ots) - Journalisten und Ermittlungsbehörden sind natürliche Partner. Gern benutzen Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte oder der Generalbundesanwalt Journalisten und ihre Recherche-Ergebnisse als Helfer in komplizierten Ermittlungs- und Strafverfahren. Journalisten und Ermittlungsbehörden sind allerdings auch natürliche Gegner. Journalisten hören mit ihren Nachforschungen nicht an den Türen von Polizeipräsidien oder Staatsanwaltschaften auf. Sie kontrollieren auch die Kontrolleure. Zum Wesen dieser Arbeit gehört es, Informationen zu recherchieren, die nicht öffentlich sind oder sein sollen, also als geheim bezeichnet werden können, weil sie den Ermittlern unangenehm sein könnten oder deren Arbeit stören. Das mögen sie nicht so gern, aber es ist eines der Kennzeichen für Freiheit in einem demokratisch verfassten Land. Wer die Hand an dieses Recht auf Information und Berichterstattung legt, legt die Hand an die Demokratie selbst. Das ist der Grund dafür, dass Journalisten besonders empfindlich sind, wenn Staatsanwälte sie wegen ihrer Arbeit ins Visier nehmen. Selbstverständlich ist es eine Not der Ermittler, wenn Informationen aus ihren Ermittlungsakten offenlegen, was sie bereits wissen und was nicht. Und selbstverständlich haben sich auch Journalisten an Recht und Gesetz zu halten bzw. abzuwägen, wann sie welche Information öffentlich machen. Im hier vorliegenden Fall allerdings scheint der Grund für das Vorgehen des Generalbundesanwalts nicht die Veröffentlichung von Ermittlungsdetails zu sein. Die Art und Weise seines Vorgehens zielt vielmehr auf Einschüchterung und Disziplinierung, und zwar in zwei Richtungen: Die Informanten von Journalisten sollen bedroht und die Journalisten selbst gewarnt werden. Das Verfahren ist nicht neu, und auch in der Bundesrepublik gab es eine Reihe solcher Versuche, zuletzt gegen das Magazin Cicero. Der hier treffendere Vergleich ist der der Spiegel-Affäre Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Dort wurden Journalisten ins Gefängnis geworfen, und selbst der Kanzler sprach von einem "Abgrund an Landesverrat". Das Ende dieses Angriffs auf die Demokratie ist bekannt: Der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß musste zurücktreten. Der Einschüchterungsversuch in Richtung Journalisten macht den aktuellen Vorgang wie damals zu einem besonderen: Wer die freie Berichterstattung und Recherche von Journalisten einzuschränken versucht, der legt die Hand ans Grundgesetz. Deshalb ist das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts ein Akt gegen die Demokratie selbst. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorgang, ganz unabhängig davon, dass der Generalbundesanwalt gestern die Ermittlungen zunächst gestoppt hat. Er tat dies erst auf den öffentlichen Druck der Medien und der Politik. Die Drohung gegen Journalisten aber steht weiter im Raum. Sie ist nur "angehalten", nicht verworfen. Damit aber stellt sich die Frage, ob der oberste Ermittlungsbeamte in einer demokratisch verfassten Gesellschaft im Amt bleiben kann, wenn er die Prinzipien der Demokratie angreift und zur Disposition stellt. Die Frage liefert die Antwort mit: Das kann er nicht. Der Generalbundesanwalt muss zurücktreten.

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