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24.07.2017 22:03:56

Neue Westfälische (Bielefeld): Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden Sinnvoller Sinneswandel Matthias Bungeroth

Bielefeld (ots) - Die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen zeigen: Noch immer werden Kinderrechte mit Füßen getreten. Es gab im Vorjahr gut 4.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung. Rund ein Drittel der betroffenen Jungen und Mädchen wiesen Anzeichen einer körperlichen Misshandlung auf, zwei Drittel Anzeichen von Vernachlässigung. Es muss unser gesamtgesellschaftliches Ziel sein, diese Zahl Richtung Null zu bewegen. Der Entschluss der Unionsparteien, nun doch die Kinderrechte im Grundgesetz verankern zu wollen, ist deshalb ein sinnvoller Sinneswandel nach langem Überlegen. Gut, dass die christlichen Parteien sich hier der Position von SPD, Grünen und Linken angeschlossen haben. Offenbar hat sich im Laufe der Zeit auch bei den Unionsparteien - diesmal angeführt von der CSU - die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Staat mit diesem Schritt nicht etwa die Elternrechte schwächen, sondern die der Kinder stärken will. Und das ist gut so. Wenn das Kindeswohl einen Grundrechtscharakter bekommt, heißt dies, dass dieses Wohl bei allem staatlichen Handeln künftig maßgeblich zu berücksichtigen ist. Das beschränkt die Elternrechte, wie von Gegnern dieses Schrittes befürchtet, keineswegs. Die staatlichen Instanzen haben in jahrelang geübter Praxis bewiesen, dass sie von ihren jetzt schon vorhandenen Eingriffsrechten nicht inflationär häufig Gebrauch machen. Aber: Stehen diese Rechte im Grundgesetz, bekennt sich der Staat zu seiner Verantwortung, als letzte Instanz Bewahrer dieser Rechte zu sein. Ein notwendiges Bekenntnis.

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