16.01.2014 22:15:00
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Neue OZ: Kommentar zu Universitäten / Studium / Lehramt
Die Zulassungspraxis der Universität Osnabrück zu Masterstudiengängen für Lehramtsanwärter sei nicht verfassungskonform, urteilt das Verwaltungsgericht. Möglicherweise ist also zahlreichen Studenten auf Basis einer unrechtmäßigen Regelung der Traumberuf verbaut worden. Und dies nicht nur in Osnabrück, sondern an zahlreichen weiteren Unis in Deutschland, die auf halber Strecke nach Notenschnitt entscheiden, wer Lehrer werden darf und wer nicht.
Das alles unter Vorbehalt, denn das Osnabrücker Urteil ist noch lange nicht rechtskräftig, und die Uni wird alles versuchen, die Entscheidung von höherer Instanz aufheben zu lassen. Eine Niederlage in dieser Sache wäre nicht nur peinlich. Es schließt sich ein Rattenschwanz bürokratischer und neuer juristischer Probleme an.
Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens, weist das Urteil auf einen Systemfehler hin: Theoretisch soll jeder Student einen allgemeinen, eher fachlich-orientierten Bachelor-Abschluss erlangen. Faktisch aber findet hier eine Vorentscheidung für oder gegen das Berufsziel Lehrer statt. Eine Umorientierung - wenn überhaupt noch möglich - kostet Zeit und damit Geld.
Die Konsequenz aus diesem Etikettenschwindel muss lauten: Die fachliche Qualifikation für das Lehramt wird erst im Masterstudiengang vermittelt. Wer dann scheitert, der scheitert wenigstens rechtlich einwandfrei.
Dirk Fisser
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