30.10.2013 22:13:59
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Neue OZ: Kommentar zu Telekommunikation / Verbraucher
Mit ihrem Urteil haben die Kölner Richter die Drosselpläne der Telekom zunächst einmal abgewürgt. Das ist zweifellos ein verdienter Sieg der Verbraucherschützer. Ein generelles Verbot von Drossel-Tarifen ist das aber nicht. Es geht allein um Täuschung im Zusammenhang mit dem Begriff Flatrate.
Und was ist, wenn die Telekom und andere Anbieter dem Kind in Zukunft einfach einen anderen Namen geben? Die Frage nach der Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität, der Gleichbehandlung von Daten, ist weiterhin ungeklärt: Offenheit und Neutralität sind aber die Grundlage für die Architektur und das Funktionieren des Internets, wie wir es kennen. Der Gesetzgeber muss dringend dafür sorgen, dass das so bleibt.
Waltraud Messmann
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